Der Schweizerische Gewerbeverband unterstützt die Abkommen mit der EU, sofern die KMU entlastet werden. Die neuen Regeln zur Lebensmittelsicherheit lehnt er ab, sie seien für das Gewerbe unnötig kompliziert.
Interview
Der Schweizerische Gewerbeverband unterstützt die Abkommen mit der EU, sofern die KMU entlastet werden. Die neuen Regeln zur Lebensmittelsicherheit lehnt er ab, sie seien für das Gewerbe unnötig kompliziert.
01.09.2026, 05.31 Uhr
7 Leseminuten

Peter Klaunzer / Keystone
Frage: Herr Regazzi, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) war ein entschiedener Gegner des Rahmenabkommens, wenig später äusserten Sie sich positiv zu den neuen EU-Verträgen. Jetzt wieder zeigt sich der SGV sehr zurückhaltend. Wo steht Ihr Verband in der Europadebatte?
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Antwort: Wir haben den Neuanlauf bei den EU-Verträgen unterstützt, die Schweiz und die KMU sind mit den Bilateralen bisher gut gefahren. Das Vertragspaket, das der Bundesrat ausgehandelt hat, beurteilen wir differenziert, und ja: Wir sind kritisch. Der SGV hat sich intensiv mit den Verträgen auseinandergesetzt – anders als zum Teil andere Verbände – und sieht auch die Nachteile, gerade bei den institutionellen Regeln. Wir stellen mehrere Bedingungen, von denen es abhängt, ob wir Ja sagen oder nicht. Das entscheiden wir erst am Ende der parlamentarischen Debatten. Im Moment lassen wir die Türe offen.

Keystone
Frage: Inwiefern sind die neuen EU-Verträge aus Ihrer Sicht besser als das 2021 gescheiterte Rahmenabkommen? An den institutionellen Regeln – dynamische Rechtsübernahme und Überwachung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – hat sich nichts geändert.
Antwort: Es gibt doch einige Verbesserungen. So ist das Freihandelsabkommen von 1972 nicht mehr tangiert, das ist positiv. Die staatlichen Beihilfen sind auf die Bereiche Strom und Verkehr begrenzt, das ist ebenfalls ein Fortschritt. Auch geht die Forschungszusammenarbeit weiter. Die institutionellen Elemente machen uns aber nach wie vor Sorgen, gerade auch die Rolle, die der EuGH künftig spielen wird. Der Bundesrat tendiert dazu, die heiklen Änderungen schönzureden. Das sieht man auch bei der Frage des Ständemehrs. Im Parlament müssen wir offen darüber debattieren.
«Es braucht eine breite Zustimmung von Volk und Ständen.»
Frage: Braucht es das Ständemehr für die Verträge?
Antwort: Auf jeden Fall. Mit den Verträgen verpflichtet sich die Schweiz, laufend neues EU-Recht zu übernehmen: bei der Zuwanderung, beim Verkehr, beim Strom usw. Davon sind auch die Kantone stark betroffen. Deshalb braucht es eine breite Zustimmung von Volk und Ständen. Es geht dabei nicht in erster Linie um eine juristische Frage, sondern um eine staatspolitische. Es ist für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar, wenn es für die Abstimmung über Kuhhörner eine höhere Hürde braucht als für die EU-Verträge, die enorme Auswirkungen haben werden.
Frage: Sie sagen, die Zustimmung des SGV zu den Verträgen hänge von mehreren Bedingungen ab. Von welchen?
Antwort: Das Referendumsrecht muss gewahrt bleiben und darf nicht zu einer Alibiübung werden. Zudem muss garantiert sein, dass das Parlament abweichende Regeln treffen kann, gerade bei der Personenfreizügigkeit. In diesem Fall muss das Schweizer Recht dem Völkerrecht vorgehen . . .
Frage: . . . das ist die Schubert-Praxis . . .
Antwort: . . . genau, das muss man festhalten. Zudem – und das ist absolut zentral für uns – müssen die KMU entlastet werden. Die Übernahme des EU-Rechts wird vor allem für jene Betriebe, die nur im Schweizer Markt tätig sind und nicht in die EU exportieren, neue Regulierungen bringen. Hier braucht es Kompensationen.
Frage: Ist das nicht illusorisch? Kann die Schweiz die Zunahme an Bürokratie, die durch die EU-Verträge entstehen wird, tatsächlich durch Massnahmen im Inland auffangen?
Antwort: Es gibt zahlreiche Punkte, bei denen die Schweiz selber ansetzen kann: Sie kann die KMU steuerlich entlasten, die Bewilligungsverfahren etwa im Bau vereinfachen und beschleunigen. Ein guter Ansatz ist die KMU-Regulierungskostenbremse, das Parlament hat einen entsprechenden Vorstoss an den Bundesrat überwiesen. Sie ist ein Schutz für das Gewerbe: Für jede Regulierung, die zu Mehrkosten führt, braucht es im Parlament höhere Hürden. Oder man muss die Zusatzbelastung durch andere Massnahmen ausgleichen.
Frage: Der Bundesrat nennt keine Zahlen zu den Regulierungskosten, die mit den EU-Verträgen auf die KMU zukommen könnten. Haben Sie eigene Berechnungen angestellt?
Antwort: Es ist schwierig, das zu beziffern. Die Belastungen sind je nach Branche unterschiedlich. Klar ist aber: Der Aufwand und die Kosten für die zusätzliche Regulierung werden die KMU im Verhältnis sehr viel stärker belasten als die grossen Unternehmen. Konzerne werden dies gut auffangen können, sie verfügen über die nötigen Ressourcen und Compliance-Abteilungen, die sich darum kümmern. Die KMU dagegen haben diese Möglichkeit nicht.
Frage: Das Parlament wird in den Bereichen, die durch die Abkommen geregelt werden, nicht mehr denselben Einfluss haben wie heute. Wie und wo sollen die KMU ihre Anliegen künftig einbringen? Sollen sie etwa Lobbyisten nach Brüssel schicken oder ein Büro vor Ort betreiben wie Economiesuisse?
Antwort: Nein, das kann nicht die Idee sein. Wir wollen unsere politischen Interessen nach wie vor in der Schweiz einbringen. Unsere Unternehmen sind hier.
Frage: Wie genau soll das gehen? Das Vernehmlassungsverfahren beispielsweise wird in vielen Punkten überflüssig sein.
Antwort: Die Rolle des Parlaments wird mit der dynamischen Rechtsübernahme geschwächt, das stimmt, und damit haben wir Mühe. Hier braucht es Nachbesserungen, die Mitwirkungsrechte des Parlaments müssen ausgebaut werden. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats macht hierzu diverse Vorschläge, unter anderem eine parlamentarische Vertretung in Brüssel und eine Stärkung des Parlaments während der Phasen der dynamischen Rechtsübernahme.
Frage: Die ständerätliche Wirtschaftskommission will den Ausbau des Kündigungsschutzes im Lohnschutzpaket streichen. Die Arbeitgeber wollen einlenken, die Gewerkschaften drohen damit, die Verträge sonst ganz abzulehnen. Bleibt der SGV hart?
Antwort: Die Sozialpartner haben sich auf 13 Massnahmen geeinigt, der Kündigungsschutz als 14. Massnahme fällt nicht darunter. Der Bundesrat hat die Massnahme trotz fehlender Einigung übernommen und ist den Gewerkschaften gefolgt. Wir lehnen diesen Schritt ab, der Kündigungsschutz hat rein gar nichts mit dem EU-Paket zu tun. Anders als die Gewerkschaften machen wir unsere Zustimmung zum Vertragspaket am Ende nicht nur von dieser Sache abhängig. Wichtiger als rote Linien bei einzelnen Punkten ist die Gesamtabwägung.
Frage: Ein weiterer Punkt gibt zu reden: Die Wirtschaftskommission hält an der Kautionspflicht für ausländische Firmen fest, obschon dies dem vom Bundesrat ausgehandelten Vertrag mit der EU widerspricht. Wie stehen Sie dazu?
Antwort: Als Tessiner Unternehmer habe ich grosse Sympathie für die Kautionspflicht. Sie hat sich bewährt, es ist eine wirksame Präventivmassnahme. Als SGV-Präsident unterstütze ich aber den Vorschlag des Bundesrates, der Verzicht auf die generelle Kautionspflicht ist Teil des Vertragspakets. Gleichzeitig halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, dass das Parlament bei den Verträgen mitreden und seine Sicht einbringen will. Das gehört zu seiner Aufgabe. Sonst könnten wir uns die Debatte in den Räten sparen und das Ganze einfach abnicken.
Frage: Die Kautionspflicht könnte zum ersten Streitfall mit der EU werden.
Antwort: Das ist denkbar. Dann könnten wir sehen, wie das Verfahren der Streitbeilegung funktioniert.
Frage: Der SGV lehnt das neue Abkommen über die Lebensmittelsicherheit ab. Warum?
Antwort: Die EU-Regelungen im Lebensmittelbereich sind sehr komplex. Wir sehen zu wenig Nutzen bei grossem Aufwand. Auch ohne die Verträge können wir das Lebensmittelrecht für die Exporteure europakompatibel machen. Wir haben heute etliche Handelshemmnisse, die wir unabhängig von der EU beseitigen könnten. Zudem ist nicht einsichtig, warum die Betriebe, die ausschliesslich in der Schweiz tätig sind und ihre Produkte nur im Inland verkaufen, im Lebensmittelbereich komplizierte EU-Regeln übernehmen sollen. Unser Regelwerk im Inland ist einfacher und verständlicher.
Frage: Zusammengefasst: Der SGV ist tendenziell für die EU-Verträge, macht seine Zustimmung aber vor allem von einer Entlastung der KMU abhängig. Das ist eine Bedingung, für deren Einhaltung Sie keine Gewähr haben.
Antwort: Das stimmt, wir haben keine Garantie, dass der Bund den KMU entgegenkommen wird. Es gibt aber angenommene Motionen wie die Einführung der Regulierungskostenbremse, und diese Aufträge muss der Bundesrat erfüllen. Sonst müssen wir selber politisch nachhaken.
Frage: Nach Abschluss der Verträge.
Antwort: Ja, zum Teil dauern die politischen Prozesse bis nach dem Abschluss. Die Zeit reicht nicht, um alle unsere Anliegen wie ein grosses Entlastungs- und Deregulierungsprogramm vorher schon umzusetzen. Aber die Weichen dafür müssen gestellt sein.
«Ich kann mir nicht vorstellen, dass die EU die Personenfreizügigkeit kündigen wird, wenn die Schweiz die Verträge ablehnen sollte.»
Frage: Wie schlimm wäre es, wenn die Schweiz die Verträge ablehnen sollte?
Antwort: Stabile Beziehungen zur EU sind für die Schweizer Wirtschaft wichtig, sie bringen den KMU zahlreiche Vorteile. Der grösste wirtschaftliche Nutzen liegt in der Personenfreizügigkeit. Doch die Verträge sind auch wichtig für die EU. Auch sie hat ein Interesse daran, geregelte Beziehungen mit uns zu haben. Denken Sie an die 400 000 Grenzgänger, die aus den umliegenden Ländern in die Schweiz kommen und hier gute Löhne verdienen – allein im Tessin sind es jeden Tag rund 80 000 Personen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass die EU die Personenfreizügigkeit kündigen wird, wenn die Schweiz die Verträge ablehnen sollte. Einige Verträge würden mit der Zeit allerdings erodieren, das wäre nicht gut.
Frage: Anderes Thema: Der Bundesrat will der Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, die Wirtschaft lehnt diesen geschlossen ab. Wie soll es aus Ihrer Sicht weitergehen?
Antwort: Faktisch handelt es sich nicht um einen «Gegenvorschlag». Was der Bundesrat, genauer Justizminister Beat Jans, vorschlägt, entspricht über weite Strecken dem Inhalt der Initiative. Wir sind enttäuscht, dass der bürgerlich dominierte Bundesrat dem Justizdepartement gefolgt ist und sich von einer solchen Vorlage hat überzeugen lassen. Die Opposition gegen das Vorhaben ist gross. Der Bundesrat hat jetzt die Chance, der breiten Kritik aus der Vernehmlassung Rechnung zu tragen und den Gegenvorschlag zu begraben.
Frage: Das Thema Konzernverantwortung scheint bei vielen Leuten anzukommen. Braucht es nicht einen Gegenvorschlag, um die Initiative wirkungsvoll zu bekämpfen?
Antwort: Nein, der beste Weg ist, die Volksinitiative so schnell wie möglich an die Urne zu bringen, und zwar allein. Auf diese Weise können wir sie mit voller Kraft bekämpfen. Mit einem Gegenvorschlag signalisiert man, dass die Schweiz heute nicht genug in Sachen Konzernverantwortung unternehme und es weitere Regeln brauche. Das stimmt nicht.
Frage: Ist es denkbar, dass Bundesrat Jans mit den grossen Unternehmen eine Einigung bezüglich eines Gegenvorschlags findet und sich die Wirtschaft spalten lässt?
Antwort: Möglich ist alles. Das wäre aber mit Sicherheit der falsche Weg. Die Regeln zur Konzernverantwortung betreffen nicht nur die Grosskonzerne. Sie wirken sich in der Praxis auch auf das Gewerbe aus. Die KMU machen 99 Prozent der Schweizer Wirtschaft aus. Gegen den Widerstand des Gewerbes ist eine solche Abstimmung nicht zu gewinnen.
Zur Person
Seit 2020 präsidiert Fabio Regazzi den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV). Der SGV vertritt rund 230 Verbände und über 600 000 KMU. Der Tessiner ist selbst Unternehmer und leitet die Regazzi-Gruppe mit Sitz in Gordola. Er gehört der Mitte-Partei an und ist seit 2011 Mitglied des eidgenössischen Parlaments, zuerst im Nationalrat; seit 2023 vertritt er den Südkanton im Ständerat.
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