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DIE NEUESTEN ENTWICKLUNGEN - Cum-Ex-Skandal: Bundesgerichtshof bestätigt Bewährungsstrafe für Kronzeuge Kai-Uwe Steck

Дата публикации: 08-07-2026 13:49:03

Cum-Ex-Aktiengeschäfte haben den Fiskus in Deutschland laut Schätzungen mindestens zehn Milliarden Euro gekostet. Worum geht es beim grössten Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte?

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Cum-Ex-Skandal: Bundesgerichtshof bestätigt Bewährungsstrafe für Kronzeuge Kai-Uwe Steck

Cum-Ex-Aktiengeschäfte haben den Fiskus in Deutschland laut Schätzungen mindestens zehn Milliarden Euro gekostet. Worum geht es beim grössten Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte?

René Höltschi, Michael Rasch08.07.2026, 15.49 Uhr


Auch die traditionsreiche Hamburger Privatbank M. M. Warburg soll Cum-Ex-Geschäfte betrieben haben.

Auch die traditionsreiche Hamburger Privatbank M. M. Warburg soll Cum-Ex-Geschäfte betrieben haben.

Morris Macmatzen / Getty

  • Eine der treibenden Kräfte der Cum-Ex-Steuerhinterziehung in Deutschland, der Anwalt Kai-Uwe Steck, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Nachdem das Bonner Landgericht ihn bereits im vergangenen Jahr zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, bestätigte am Mittwoch (8. 7.) der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Strafmass nun und begründete das mit Stecks besonderer Rolle als Kronzeuge der Strafverfolgungsbehörden. Der Antrag der Kölner Staatsanwaltschaft auf Revision wurde abgelehnt, wie aus einem Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts hervorgeht. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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InhaltsverzeichnisWorum geht es bei Cum-Ex?

Der grösste Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte ist kompliziert und der finanzielle Schaden beträchtlich. Banken und ihre Helfer hatten Regulierungslücken ausgenutzt und sich beim Handel von Aktien Steuern rückerstatten lassen, die sie nie bezahlt hatten. Der Schaden daraus soll laut Schätzungen über 10 Milliarden Euro betragen. Im Jahr 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 

Im Sommer 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung gelten und damit grundsätzlich strafbar sind. Der Cum-Ex-Skandal beschäftigt deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte in zahlreichen Verfahren seit Jahren. Laut Angaben des Vereins Finanzwende gibt es bundesweit rund 1800 Beschuldigte. Während einige Beteiligte ins Ausland flohen, kamen andere vor Gericht und wurden verurteilt.

Welche Rolle spielt Christian Olearius?

Auch die traditionsreiche Hamburger Privatbank M. M. Warburg soll jahrelang in Zusammenarbeit mit dem Steueranwalt Hanno Berger Cum-Ex-Geschäfte betrieben haben. Nachdem bereits Urteile gegen die Bank und gegen Warburg-Manager ergangen waren, hat im September 2023 vor dem Landgericht Bonn die Hauptverhandlung gegen Christian Olearius begonnen, dem 1942 geborenen Miteigentümer und ehemaligen Patron der Bank. Ende Juni 2024 ist das Verfahren jedoch mit einem sogenannten Einstellungsurteil beendet worden, ohne dass die Schuldfrage geklärt worden ist. Begründet wurde dies mit der angeschlagenen Gesundheit von Olearius. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen dieses Urteil ein.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte Olearius 15 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung zwischen 2006 und Ende 2019 vorgeworfen, die er gemeinsam mit gesondert Verfolgten bzw. Verurteilten begonnen haben soll und wovon zwei Fälle im Versuchsstadium geblieben sein sollen. Das Gericht hatte die Anklage in 14 Fällen zugelassen und das Verfahren hinsichtlich eines Falles wegen Verstosses gegen das Doppelverfolgungsverbot nicht eröffnet. Der entstandene Steuerschaden soll knapp 280 Millionen Euro betragen.

Christian Olearius, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Warburg Bank, im September 2023 beim Cum-Ex-Steuerbetrugsprozess vor dem Landgericht in Bonn.

Christian Olearius, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Warburg Bank, im September 2023 beim Cum-Ex-Steuerbetrugsprozess vor dem Landgericht in Bonn.

Wolfgang Rattay / Reuters

In einer Stellungnahme zum Ende des Verfahrens beteuerte Olearius erneut seine Unschuld. Zugleich kritisierte er das von der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzte Verfahren und die Art der Ermittlungen. Sie seien «von Anfang an und in vielerlei Hinsicht eklatante Verstösse gegen die Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit» gewesen. «Die Umstände waren politisiert, die Anklage war konstruiert, in weiten Teilen falsch und unzutreffend....» Sie habe im Wesentlichen auf Einlassungen vermeintlicher Kronzeugen basiert, «die über weite Strecken ausschliesslich interessengeleitet gelogen» hätten. Der Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen sei von der Staatsanwaltschaft nicht im Ansatz überprüft worden.

Warum fällt der Name Olaf Scholz?

Das Verfahren hatte auch politische Brisanz: 2016 und 2017 hatte sich der spätere Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner damaligen Funktion als Erster Bürgermeister von Hamburg mehrfach mit Olearius getroffen. Damals wurde im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bereits gegen Warburg ermittelt und es standen Rückzahlungen der Bank an den Fiskus im Raum, auf die das Hamburger Finanzamt dann (zunächst) verzichtete. Scholz räumt die Treffen ein, bestreitet aber jede politische Einflussnahme.

Olearius sprach Mitte Oktober 2023 in einer persönlichen Erklärung vor Gericht von einem berechtigten Anliegen, Bürgermeister Scholz zu unterrichten und die Sicht der Bank darzulegen. Ihm, Olearius, zuzutrauen, er habe Scholz zu einer Amtspflichtverletzung überreden wollen, sei «abenteuerlich».

Im Oktober 2023 verurteilte das Landgericht Köln das Bundesland Nordrhein-Westfalen zur Zahlung einer Entschädigung von 10 000 Euro an Christian Olearius. Laut dem Urteil sind seine Persönlichkeitsrechte verletzt worden, weil Inhalte seiner Tagebücher an unbefugte Dritte gelangt sind. Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Razzia sichergestellt worden, später zitierten mehrere Medien aus den Tagebüchern, in denen Olearius unter anderem Treffen mit Scholz notiert hatte. Das Gericht sei zur «Überzeugung gekommen, dass der Inhalt der Tagebücher aus der Sphäre des beklagten Landes an die Journalisten gelangt sein muss», hiess es im Urteil.

Wer ist Hanno Berger?

Zu den Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Skandal zählt Hanno Berger. Der ehemalige deutsche Steueranwalt gilt als Miterfinder der Steuertricks. 

Der 1951 geborene Berger hatte einst als Finanzbeamter in Hessen gearbeitet und Banken kontrolliert. Später wechselte er die Seite und machte sich als Steueranwalt im Dienst von Banken und Vermögenden selbständig. In Deutschland übernahmen zahlreiche Banken Bergers Schema. «Mr. Cum-Ex» beriet Kreditinstitute und auch reiche Privatinvestoren bei der Konstruktion der Aktiengeschäfte und wirkte als Ideengeber, Initiator und Berater bei Cum-Ex-Transaktionen mit.

Warum wurde Berger in der Schweiz festgenommen?

Berger hatte sich im Herbst 2012 nach der Durchsuchung seiner Kanzlei in Frankfurt in die Schweiz abgesetzt. Von seinem Exil in Zuoz im Engadin aus wies Berger die Vorwürfe gegen ihn zurück und sah sich als Opfer eines Justizskandals. Als im März 2021 ein Cum-Ex-Prozess in Wiesbaden begann, blieb Berger fern. Er sei verhandlungsunfähig, sagten seine Anwälte unter Verweis auf seine Gesundheit. 

Im Juli 2021 wurde Berger gestützt auf ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland im Kanton Graubünden festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt. Berger leistete über alle juristischen Instanzen, aber letztlich vergeblich Widerstand gegen seine Auslieferung. Ende Februar 2022 übergab ihn die Schweizer Polizei in Konstanz Beamten des Bundeskriminalamts.

Was wurde Berger vorgeworfen?

Berger wurde schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Es gab zwei separate Verfahren:

  • Das Landgericht Bonn hat Berger im Dezember 2022 wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts initiierte er die vom Bankhaus W. (gemeint ist die Hamburger Privatbank Warburg) in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte und beteiligte sich an diesen nicht nur als Rechts- und Steuerberater, sondern auch als «Strategieberater».  Gemeinsam mit anderen habe er erreicht, dass die zuständigen Finanzbehörden zu Unrecht insgesamt über 275 Millionen Euro auszahlten. Berger selbst habe davon in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro profitiert; dieser Betrag wurde im landgerichtlichen Urteil eingezogen. Berger legte Revision gegen das Urteil ein, das aber im Oktober 2023 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden ist.
  • Das Landgericht Wiesbaden hat Berger in einem separaten Verfahren Ende Mai 2023 wegen Steuerhinterziehung in drei weiteren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Die in der Schweiz vom Juli 2021 bis im Februar 2022 vollzogene Auslieferungshaft wird auf diese Strafe angerechnet. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. In diesem Verfahren wurde der verursachte Steuerschaden mit 113 Millionen Euro beziffert. Auch gegen dieses Urteil hat Berger Revision eingelegt, die der BGH Ende Oktober 2024 verworfen hat.
Wie funktionierten Cum-Ex-Geschäfte?

Mit Cum-Ex-Geschäften haben sich Banken, Finanzberater und Manager jahrelang bereichert – auf Kosten der Steuerzahler.

So ist das reguläre Prozedere: Börsenkotierte Unternehmen schütten in der Regel einmal im Jahr eine Dividende an ihre Aktionäre aus. Die Aktionäre werden so am Gewinn beteiligt. Stichtag ist der Tag vor der Dividendenzahlung. Wer zu diesem Zeitpunkt im Besitz der Aktien ist, erhält die Dividende ausgezahlt. Dabei wird die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent gleich abgezogen. Diesen Abzug kann man sich aber bei der nächsten Steuererklärung unter bestimmten Bedingungen vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Grundsätzlich können Aktien mit Dividendenberechtigung («cum») oder ohne Ausschüttungsanspruch («ex») verkauft oder gekauft werden.

So liefen die Steuertricks: Bei den Geschäftspraktiken ging es um ein Verwirrspiel mit den Steuerbehörden. Anleger und Banken haben die Aktien um den Dividendenstichtag herum zwischen Geschäftspartnern schnell hintereinander gekauft und wieder verkauft – teilweise mit («cum») oder ohne («ex») Dividende. Am Ende liessen sich die Beteiligten von den Finanzämtern Steuern rückerstatten, die sie nie bezahlt hatten. Der Grund: Für die Finanzämter war nicht mehr nachvollziehbar, wem die Papiere zu welchem Zeitpunkt gehörten. 

Erst unter Finanzminister Wolfgang Schäuble wurde die Praxis im Jahr 2012 ganz abgestellt. Seither liegen die Abführung und die Bescheinigung der Steuer bei der deutschen Depotbank und damit in einer Hand. Zudem muss die deutsche Bank den Steuerabzug auch vornehmen, wenn sie die Dividende einer deutschen Aktiengesellschaft an ein ausländisches Institut weiterleitet. Mehrere Bescheinigungen über eine nur einmal abgeführte Steuer sind so nicht mehr möglich.

War auch die Schweiz betroffen?

Ja und nein. Laut dem Online-Magazin «Republik» häuften sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) im Jahr 2006 Rückforderungen der Verrechnungssteuer in Millionenhöhe an.

Dazu muss man wissen: In der Schweiz wird die Verrechnungssteuer auf Dividenden von kotierten Unternehmen direkt eingezogen und an den Fiskus weitergeleitet. Wenn die Aktionäre die Dividenden in der Steuererklärung deklarieren, können sie die Steuer bei der EStV zurückfordern. Mit diesem Hin und Her sollen Anreize zu Steuerehrlichkeit geschaffen werden.

Dass die Rückforderungen von Finanzgesellschaften urplötzlich in die Höhe geschossen seien, sei der EStV verdächtig vorgekommen, sagte ein involvierter Steuerbeamter gegenüber der «Republik». Dass die Wege der riesigen Aktienpakete oft mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten vernebelt worden seien, habe den Argwohn noch verstärkt.

Fünf Steuerbeamte hätten deshalb beschlossen, die Rückerstattungen vorerst zu stoppen. Während die EStV den Sachverhalt vertieft abgeklärt habe, hätten sich Rückerstattungsforderungen von fast einer Milliarde Franken aufgetürmt. Im Herbst 2007 habe man schliesslich beschlossen, diese Forderungen definitiv nicht anzuerkennen. Die Steuerbeamten hatten die Trickserei als solche entlarvt.

Im Frühling 2008 schob die EStV Cum-Ex-Geschäften mit einem Kreisschreiben einen Riegel vor. Sie schrieb: «Es ist sicherzustellen, dass gesamthaft nicht mehr Verrechnungssteuer ausgewiesen wird, als an die EStV abgeliefert wurde.» Vorausgegangen waren der Direktive Gespräche zwischen der Bundesbehörde und der Bankiervereinigung. Letztere hatte laut einer Sprecherin hiesige Banken bereits 1990 mit einem Zirkular dazu verpflichtet, auf Cum-Ex-Geschäfte zu verzichten. Mit dem Kreisschreiben wurde die Gesetzeslücke auch für ausländische Institute geschlossen.

Im Mai 2015 bestätigte das Bundesgericht schliesslich, dass der Fiskus zwei skandinavischen Banken die Verrechnungssteuern zu Recht nicht «zurückerstattet» haben. Anders als in Deutschland haben die Schweizer Steuerzahler die Tricksereien – so weit bekannt – ohne Schaden überstanden.

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