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ZDF lädt Rapper Danger Dan aus: Wirklich ein "Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit"?

Дата публикации: 17-07-2026 13:12:11

Das ZDF verbietet kurzfristig einen Danger-Dan‑Auftritt mit antifaschistischem Song: Dieser könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden. Der Musiker ist empört, die Sendung wirft dem ZDF Mutlosigkeit vor – das verweist auf Richtlinien.

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Das ZDF verbietet kurzfristig einen Danger-Dan‑Auftritt mit antifaschistischem Song: Dieser könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden. Der Musiker ist empört, die Sendung wirft dem ZDF Mutlosigkeit vor – das verweist auf Richtlinien.

Das ZDF hat einen Auftritt des Musikers Danger Dan in der Satire-Sendung "Die Anstalt" wegen eines Songtextes kurzfristig gestrichen. Der Rapper sei für die 100. Ausgabe der Sendung eingeladen gewesen, die sich mit wachsender politischer Radikalisierung und der Wehrhaftigkeit der Demokratie auseinandersetze, teilte das ZDF in einer Presseerklärung mit. Der Musiker kritisiert die Absage und spricht von einem Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit, "Die Anstalt" wirft dem Sender Mutlosigkeit vor.

Vorgesehen war laut ZDF ein Auftritt des Rappers Danger Dan gemeinsam mit dem Pianisten Igor Levit mit dem antifaschistischen Song "Keine Angst", in dem es um das Thema "Widerstand gegen Rechtsextremismus" geht. Singend macht der Musiker darin Vorschläge, wie man sich gegen Rechtsextreme beziehungsweise "Nazis" organisieren könne: Von Graffiti geht es in Sammeln persönlicher Informationen, um Rechtsextreme öffentlich zu "outen", Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und Trainieren in Vorbereitung auf körperliche Auseinandersetzungen über – sowie Tipps dazu, wie man sich dabei nicht erwischen lasse. 

ZDF sieht Widerspruch zu Programmrichtlinien

"Holt den Papiermüll ab, lauft ihnen nach", singt Danger Dan, "[…] Niemand wird ein Nazischwein als seinen Nachbarn möchten". Auf den Staat und die Polizei dürfe man sich nicht verlassen: "Es gibt so viele Faschos bei der Polizei […] So mancher Polizist steht für die AfD zur Wahl". Weil der Staat den Rechtsextremismus nicht bekämpfe, müsse man das selbst tun: "Und die Geschichte hat uns schonmal gezeigt / Es wird noch schlimmer wenn man gar nichts tut und schweigt", rappt der Musiker und mit damit dem Anschein nach auch physische Auseinandersetzungen: "Also plant immer mit der Konfrontation / Habt Überraschungen dabei wenn sie komm'." Der Song endet mit einem Gruß an "Lina, Gucci, Maja und Nanuk", womit die wegen körperlicher Angriffe auf (mutmaßliche) Rechtsextremisten verurteilten Maja T., Lina E. und weitere Verdächtige aus dem Linksextremismusprozess vor dem Oberlandesgericht Dresden gemeint sein dürften.  

Das ZDF entschied, dass der Text als Aufruf zu Gewalt verstanden werden könnte, und untersagte den Auftritt daher kurzfristig. "Ein solcher Aufruf stünde im klaren Widerspruch zu den Programmrichtlinien des ZDF", hieß es dazu vom Sender. In deren Abs. 3 Nr. 8 verpflichtet sich das ZDF, keine Angebote mit "verhetzende[r] Wirkung" oder zur Nachahmung von Gewalthandlungen oder kriminellen Handlungen anregende Inhalte zu senden. Bei der Vorbereitung der Sendung habe man sich redaktionell intensiv damit beschäftigt, auch die Geschäftsleitung des Senders sei beteiligt gewesen. Man sei zu der Bewertung gekommen, dass dieser Widerspruch im Anschluss an die mehr als siebenminütige Live-Performance auf der Bühne nicht mehr aufzulösen gewesen wäre, erklärte die Pressestelle des ZDF. 

Musiker sprechen von autoritärem Akt

Igor Levit und Danger Dan kritisieren in einem Statement, das Lied habe dem Sender seit Wochen vorgelegen und hätte von der internen juristischen Prüfung bereits "grünes Licht" gehabt. Dem widersprach eine Sprecherin des ZDF gegenüber LTO: Grünes Licht habe ihr Justiziar auf jeden Fall nicht gegeben. Die Ausladung sei erst "ganz kurz" vor der geplanten Aufzeichnung von der ZDF-Intendanz gekommen – gegen den Protest der Sendungsverantwortlichen. In einem gemeinsamen Instagram-Beitrag bezeichneten die Musiker die Ausladung als "autoritäre[n] Akt", den sie als Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit sehen. Eine offizielle schriftliche Begründung für die Ausladung habe man vom ZDF bislang nicht erhalten. Das "Auftrittsverbot" habe aber "natürlich" "einen politischen Hintergrund". 

Auch der Cast der "Anstalt", Maike Kühl, Max Uthoff und Claus von Wagner, veröffentlichten auf dem Instagram-Kanal der Sendung ein Statement, in dem sie sich von der Entscheidung des ZDF distanzieren. Sie kritisieren die Entscheidung als "mutlos" – "gerade jetzt, wo rechtsextreme Gewalt wieder stark zunimmt". Sie hätten es als öffentlich-rechtliche Pflicht angesehen, das Lied zu präsentieren und danach zu diskutieren. 

Zwischen Kunst, Meinung, Rundfunk-Auftrag und Aufruf zu Gewalt

Nun gewährt die Meinungs- und Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) zwar das Recht auf freie Meinungsbildung und -äußerung sowie das Recht auf freies künstlerisches Schaffen – nicht notwendigerweise aber ein Recht auf eine Plattform dafür. Die Musiker sind durch die Entscheidung des ZDF schließlich nicht davon abgehalten, ihre Meinung öffentlich zu äußern und ihren Song, wie inzwischen geschehen, zu veröffentlichen. 

Neben der Meinungs- und Kunstfreiheit der Musiker ist beim ZDF als öffentlich-rechtlicher Sender ein weiteres Verfassungsgut betroffen: Die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Zunächst einmal sichert diese dem ZDF das Recht, sein Programm grundsätzlich selbst zu entscheiden und demnach ein- und auszuladen, wen es will. Zu entscheiden, dass sich ein Inhalt nicht mit den eigenen Programmgrundsätzen verträgt, steht dem ZDF daher grundsätzlich frei. 

Als wichtiger Bestandteil der öffentlichen Meinungsbildung enthält die Garantie der Rundfunkfreiheit aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch den Auftrag an die öffentlich-rechtlichen Sender, die Rundfunkfreiheit dadurch zu gewährleisten, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. Die Darstellung und Einordnung verschiedener, auch von der Mitte abweichender Ansichten ist also gerade Auftrag des ZDF – auf einen bestimmten Beitrag wie den Danger-Dan-Song besteht dagegen kein Anspruch.

Ausdrücklich auch nicht von dem Vielfältigkeitsauftrag erfasst wären nach § 111 und nach § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbare öffentliche Aufforderungen zu oder Billigung von Straftaten. Entsprechende Inhalte wären auch weder von der Kunst- noch der Meinungsfreiheit gedeckt. Ob diese Grenze erreicht ist, würde sich danach beurteilen, ob in dem Songtext tatsächlich ernsthaft etwa zur Sachbeschädigung, Bedrohung oder Körperverletzung aufgefordert wird, oder es sich dabei beispielsweise um zulässige Machtkritik oder erkennbare Satire handelt, wie Max Kolter anhand des Falls von Satiriker "El Hotzo" für LTO seinerzeit erläutert hatte. Eine Arbeitsanweisung für eine Organisation eines kriminellen Untergrundes und Solidarisierung mit wegen Gewalttaten verurteilten Extremisten wären aber möglicherweise anders einzuordnen. 

Musiker weist Gewalt-Aufrufs-Vorwurf zurück

Das ZDF erklärte, man habe sich die Entscheidung der Absage nicht leicht gemacht. Man sei aber zu dem Schluss gekommen, dass "der Text des Liedes als Anleitung zum politischen Extremismus verstanden werden" könne, Selbstjustiz propagiere und rechtswidrige Taten und Gewalt nicht ausschließe. Danger Dan selbst sieht das anders: Er verabscheue Gewalt und rufe in dem Song auch niemanden auf, in den kriminellen Untergrund zu gehen, sagte er dem Spiegel. Es gehe darum, wie wirksame Antifaschismus-Strukturen aufgebaut werden könnten. Das ginge aber auch aus der Mitte der Gesellschaft. In seinem Song selbst sieht es aber zumindest so aus, als sei ihm durchaus bewusst, dass man das auch anders sehen könnte: "Juristisch ist mal wieder die Grauzone geschrammt […] Ist eh klar was zu tun ist, ich sag nichts mehr dazu".

Laut ZDF könne man den Unmut über die Kurzfristigkeit der Absage nachvollziehen. Ein Gesprächsangebot an Danger Dan zur Erläuterung der Entscheidung sei aber bislang unbeantwortet geblieben. Der Sender kündigte am Nachmittag an, in einer Sonderausgabe seines Kulturmagazins "aspekte" am 18. Juli das Versprechen einzulösen, sich dokumentarisch-journalistisch mit dem Song und dessen Thema "Widerstand gegen Rechtsextremismus" zu befassen und aufzuarbeiten. Die Anstalt plant zudem, sich mit der Entscheidung des Senders in der nächsten Ausgabe am 21. Juli auseinanderzusetzen. 

Red. Hinweis: Der letzte Abschnitt wurde nachträglich um ein weiteres Statement des ZDF ergänzt, 17.07.26, 15:41 Uhr, jh.

Zitiervorschlag

ZDF lädt Rapper Danger Dan aus: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60463 (abgerufen am: 17.07.2026 )

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