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"Reichensteuer" und Co: Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen und Arbeitsmarktreform

Дата публикации: 02-07-2026 07:30:00

Mit der Reform will die schwarz-rote Koalition vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Zur Gegenfinanzierung soll die „Reichensteuer“ angehoben werden. Auch für den Arbeitsmarkt vereinbarten die Koalitionäre einige Neuerungen.

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Reformpaket Koalition erhöht Reichensteuer und streicht telefonische Krankschreibung

Mit der Reform will die schwarz-rote Koalition vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Zur Gegenfinanzierung soll die „Reichensteuer“ angehoben werden. Auch für den Arbeitsmarkt vereinbarten die Koalitionäre einige Neuerungen.

02.07.2026, 09.30 Uhr

Haben sich geeinigt: Auf der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss sprechen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil
Haben sich geeinigt: Auf der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss sprechen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil

Haben sich geeinigt: Auf der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss sprechen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil

Foto: dts Nachrichtenagentur / IMAGO

Die Koalition hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer mit steuerlichen Entlastungen zum 1. Januar 2027 geeinigt. Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss mitteilten. Der Fokus liege auf geringen und mittleren Einkommen. „Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien.“

In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden, hieß es.

Das Kindergeld wird erhöht, der Kinderfreibetrag angehoben

Konkret verständigte sich der Koalitionsausschuss um Kanzler Friedrich Merz (70; CDU) und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (58; SPD), auf eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags, die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschalbetrags sowie des Kindergeldes. Zudem soll der Steuersatz weniger steil steigen.

Will mittlere und kleine Einkommen entlasten: Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas

Will mittlere und kleine Einkommen entlasten: Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas

Foto: Michael Kappeler / dpa

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.

„Wir sorgen für die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmen, indem wir die Steuern senken und die Bürokratie zurückbauen. Wir haben jetzt das erste Reformjahr hinter uns. Von Beginn an haben wir uns eine Agenda gesetzt, die nur einem Ziel dient: Wir wollen Deutschland wieder flott kriegen. Jetzt ist klar, dass das möglich ist“, sagte Merz.

SPD-Chef Lars Klingbeil (48) betonte, Veränderungen würden gelingen, wenn sie gerecht seien. Daher wurden bei den Entlastungen vor allem Familien mit Kindern in den Fokus genommen. Die Co-Vorsitzende Bas zeigte sich auch sehr zufrieden. „Wir werden das Thema Sozialleistungsmissbrauch jetzt konzentriert angehen. Denn wer das System missbraucht, der muss eben auch mit Folgen rechnen“, betonte die Bundesarbeitsministerin.

Anpassungen bei der „Reichensteuer“

Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ erfolgen. Diese soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden – das bedeute von bis zu 1200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim „Handwerkerbonus“ werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar – das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1200 Euro im Jahr.

Keine telefonische Krankschreibung mehr, mehr Sonn- und Feiertagszuschläge

Auch für den Arbeitsmarkt vereinbarten die Koalitionäre einige Neuerungen: Ziel sei es, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil zu halten. Änderungen an der geltenden Arbeitszeitregelung gab es zunächst zwar keine, dafür sollen tarifvertraglich vereinbarte Sonn- und Feiertagszuschläge bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei gestellt werden.

Wie die Koalition weiter mitteilte, soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von 2 auf 5 Prozent angehoben werden. 2027 und 2028 solle eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW vorgenommen.

Die in der Coronakrise vielfach gelobte telefonische Krankschreibung soll dagegen wieder abgeschafft werden. „Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine 'Termingarantie Fachärzte' ein“, hieß es im Papier. Das bedeutet, dass man als Arbeitnehmer künftig bereits am ersten Tag einer Krankheit zum Arzt gehen muss. Ausnahmen sollen auf Betriebsebene möglich sein, betonte Merz.

Bund will Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleichen

Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Länder hatten im Vorfeld des Koalitionsausschusses vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht – die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags respektive des Kindergeldes hinausgehen und abzüglich von Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus steuerlichen Maßnahmen.

Verglichen mit Modellen, die im Vorfeld politisch diskutiert wurden, handelt es sich beim Entlastungsvolumen um eine „kleine Lösung“. Die SPD hatte einen höheren Spitzensteuersatz sowie eine höhere Erbschaftsteuer gefordert, dies lehnte die Union aber ab. Umstritten war auch ein massiver Abbau von Subventionen.

„Es geht voran“, sagte CSU-Chef Markus Söder (59). Es sei nicht der „Big Bang“, aber ein weiterer Schritt aus der Krise. Die Koalition sei handlungsfähig, man mauere sich nicht in eigenen Positionen ein, sondern finde gemeinsame Wege. Die Reformen seien auch eine Gerechtigkeitsfrage.

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