Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungsvereinbarung der KV Baden-Württemberg
Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungsvereinbarung der KV Baden-Württemberg
Am 18. Februar 2026 wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y für Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 14 Jahren in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Meningokokken ACWY-Nachholimpfungen sollen bis zum Alter von < 25 Jahren erfolgen.
Verordnung und Abrechnung des ImpfstoffsDer Impfstoff wird ab dem 1. Juli 2026 über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 89140.
Letzte Aktualisierung: 27.07.2026