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Neue Gebührenordnungsposition für Donanemab-Therapie ab 1. Juli 2026

Дата публикации: 03-07-2026 11:28:46

Vergütung der Infusionstherapie und begleitender Leistungen im EBM geregelt

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Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit früher Alzheimer-Erkrankung und nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie steht seit dem 1. Juli 2026 eine eigene EBM-Leistung zur Verfügung. Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung der Therapie mit dem monoklonalen Antikörper Donanemab (Kusunla®) in den EBM aufgenommen.

Neu eingeführt wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 02103 für die Infusionstherapie mit Donanemab. Die Leistung ist mit 147­ Punkten beziehungsweise 18,73 Euro bewertet und umfasst die mindestens 30-minütige intravenöse Infusion sowie die anschließende mindestens 30-minütige Überwachung des Patienten.

Die Behandlung erfolgt in vierwöchigen Abständen. Die Therapiedauer ist auf maximal 18 Monate begrenzt. 

Diagnostik und Verlaufskontrolle extrabudgetär vergütet 

Die im Zusammenhang mit der Therapie erforderlichen diagnostischen und begleitenden Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Hierfür sind die jeweiligen Gebührenordnungspositionen mit dem Buchstaben „A“ zu kennzeichnen. 

Hierzu zählen insbesondere:

  • GOP 02342: Lumbalpunktion
  • GOP 34410: MRT des Neurocraniums vor Therapiebeginn sowie für die erforderlichen Verlaufskontrollen
  • GOP 11602: Bestimmung des Apolipoprotein-E( ApoE)-Genotyps
  • GOP 32407A: Bestimmung von β-Amyloid 1-42 im Liquor
  • GOP 32408A: Bestimmung von Gesamt-Tau im Liquor
  • GOP 32409A: Bestimmung von Phospho-Tau im Liquor
Abrechnung auf bestimmte Fachgruppen beschränkt

Die Indikationsstellung sowie die Durchführung beziehungsweise Veranlassung der Therapie sind bestimmten fachärztlichen Gruppen vorbehalten. Hierzu zählen: 

  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

Voraussetzung für die Leistungserbringung sind unter anderem Erfahrungen in der Behandlung der Alzheimer-Erkrankung sowie die Gewährleistung eines zeitnahen Zugangs zu einer MRT-Diagnostik, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Zentren. 

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