Die Regierung will das Informationsfreiheitsgesetz "modernisieren". Im c't-Podcast warnt ein prominenter Gast vor der faktischen Abschaffung eines Grundrechts.
Seit 2006 gilt in Deutschland ein damals für revolutionär gehaltenes Prinzip: Jeder Mensch darf beim Staat Informationen anfordern, ohne dafür einen bestimmten Grund nennen zu müssen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) drehte die alte Logik des Amtsgeheimnisses um. Nun plant die schwarz-rote Koalition, dieses Recht drastisch einzuschränken. In Episode 164 des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich mit einem der prominentesten Kämpfer für Transparenz, was die Pläne bedeuten würden.
Arne Semstrott podcastet in der Auslegungssache.
Zu Gast ist Arne Semsrott, Projektleiter der Plattform „FragDenStaat“ bei der Open Knowledge Foundation. Über das Portal wurden in 15 Jahren mehr als 330.000 Anfragen an Behörden gestellt und die Antworten unter Wahrung des Datenschutzes veröffentlicht. Skandale wie die Maskenaffäre von Jens Spahn oder Ungereimtheiten rund um die Plagiatsaffäre von Franziska Giffey kamen erst durch solche Anfragen ans Licht. Semsrott erinnert daran, dass das erste Informationsfreiheitsgesetz der Welt bereits 1766 in Schweden entstand und heute weltweit fast alle Staaten ein solches Recht kennen – in Europa fehlt es nur in Belarus.
Grundrecht zur DispositionGenau dieses Recht steht jetzt zur Disposition. Die Koalition will den Kreis der Anspruchsberechtigten stark einschränken: Nur noch natürliche Personen mit einem „berechtigten Interesse“ sollen Anfragen stellen dürfen, beschränkt auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger. Damit fielen Organisationen wie FragDenStaat oder Verlage heraus. Auch Journalisten wären betroffen, wenn sie auf andere Auskunftsansprüche verwiesen werden. Semsrott, Bleich und Heidrich zeigen im Gespräch auf, dass das voraussetzungslose Recht auf Information damit ausgehöhlt würde. Wer sein Interesse offenlegen müsste, gefährdete als Journalist bereits seine Recherche.
Hinzu kommen weitere geplante Einschränkungen: mehr Ausnahmetatbestände etwa mit Verweis auf Sicherheit und kritische Infrastruktur, das Schwärzen sämtlicher Mitarbeiternamen und die Abschaffung des Gebührendeckels von derzeit 500 Euro. Semsrott betont, dass für die vorgebrachten Begründungen jeder Beleg fehlt: Weder gebe es dokumentierte Fälle bedrohter Beamter noch Missbrauch durch ausländische Anfragen. Er vermutet, dass sich die Verantwortlichen schlicht eines lästigen Kontrollinstruments entledigen wollen. Als besonders brisant nennt er interne Pläne des Innenministeriums, der Bundesdatenschutzbeauftragten beziehungsweise bald dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Zuständigkeit für Informationsfreiheit ganz zu entziehen.
Trotz der ernüchternden Analyse endet die Episode kämpferisch. Bleich und Heidrich legen offen, dass sie eine Petition gegen die De-Facto-Beschneidung des IFG unterzeichnet haben. Diese Petition gegen die Pläne hat bereits rund 600.000 Unterschriften gesammelt und sorgt vor allem innerhalb der SPD für Unruhe. Semsrott ruft dazu auf, Abgeordnete freundlich, aber bestimmt anzusprechen, und sieht durchaus Chancen, das Vorhaben zu stoppen. Sein Fazit: Hier drohe ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte. Und das gerade in Zeiten, in denen autoritäre Kräfte erstarken.
Episode 164:
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(hob)
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