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Regionalkapitel Afrika 2025

Дата публикации: 20-04-2026 23:10:50

In zahlreichen afrikanischen Ländern wüteten weiterhin bewaffnete Konflikte.


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Rechte von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und Migrant*innen 

In zahlreichen afrikanischen Ländern wurden die Rechte von Binnenvertriebenen, geflüchteten Menschen und Migrant*innen weiterhin mit Füßen getreten. Zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 wurden mehr als 600 Menschen, die aus Eritrea nach Äthiopien geflohen waren, nach Eritrea abgeschoben. In Eritrea wurden sie direkt bei ihrer Ankunft festgenommen und inhaftiert, da die Regierung ihre Asylanträge als Landesverrat betrachtete. In der DR Kongo schloss die bewaffnete Gruppe M23 im Februar 2025 mehrere Lager für Binnenvertriebene in der Nähe von Goma. Dadurch wurden trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage Zehntausende Menschen erneut vertrieben. Im April griffen die RSF im Sudan das Lager Samsam in Nord-Darfur an, das Binnenvertriebene beherbergte. Dabei wurden Berichten zufolge zwischen 300 und 1.500 Menschen getötet, die meisten von ihnen Frauen und Kinder. Ebenfalls im April schoben die Behörden in Äquatorialguinea mehrere Kameruner ab, ohne vorher die kamerunische Botschaft zu informieren. In Südafrika schikanierte die rechtsextreme Bürgerwehr Operation Dudula Migrant*innen und verweigerte ihnen den Zugang zu Krankenhäusern und Kliniken, was im Juli zum Tod eines einjährigen Babys in Johannesburg führte. 

In mehreren Ländern führte die Kürzung der Hilfsgelder durch die USA dazu, dass sich die ohnehin schon schlechten Bedingungen in den Lagern für Flüchtlinge und Binnenvertriebene weiter zuspitzten. Gleichzeitig schlossen Eswatini, Äquatorialguinea, Ruanda, Uganda, der Südsudan und andere Länder bilaterale Vereinbarungen mit den USA über die Aufnahme von aus den USA abgeschobenen Drittstaatsangehörigen ab oder zogen solche Abkommen in Betracht. Eswatini nahm im Rahmen einer solchen Vereinbarung 15 Drittstaatsangehörige auf und der Südsudan acht. Die meisten von ihnen waren Ende 2025 noch willkürlich in Gewahrsam. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker beanstandete, dass diese bilateralen Abkommen nicht ausreichend transparent waren und die Betroffenen in den Aufnahmeländern nicht angemessen geschützt wurden. 

Die Regierungen müssen Flüchtlinge und Migrant*innen vor Zurückweisung (Refoulement) und Massenabschiebung schützen. Sie müssen über den Verbleib und Rechtsstatus jener Drittstaatsangehörigen informieren, die sie gemäß bilateraler Verträge mit den USA aufgenommen haben. Zudem müssen sie deren Rechte gewährleisten und dafür sorgen, dass die Rückkehr jeweils freiwillig und rechtmäßig erfolgt. 

Diskriminierung und Ausgrenzung 

Femizide und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt waren auf dem gesamten Kontinent weiterhin an der Tagesordnung. Laut einer Afrobarometer-Umfrage vom Januar 2025 hielten in Eswatini 41 Prozent der Menschen geschlechtsspezifische Gewalt für das drängendste Frauenrechtsthema im Land. In Kenia wurden von Januar bis März 129 Femizide gemeldet. Die Regierung richtete eine Arbeitsgruppe ein, um die politische und institutionelle Reaktion auf solche Straftaten zu koordinieren. Ihr Aufgaben- und Wirkungsbereich blieb jedoch unklar. In Côte d’Ivoire, Südafrika, Sambia und anderswo forderten Frauen auf Protestveranstaltungen dringende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. In Südafrika protestierten Frauen im November 2025 zum Zeitpunkt des G20-Gipfels in Johannesburg. Ende des Jahres stufte die Regierung geschlechtsspezifische Gewalt als nationale Katastrophe ein, was eine bessere Freisetzung von Geldern und wirksamere Rechenschaftsmechanismen ermöglichte.  

Positiv zu vermerken war u. a. das neue Personenstands- und Familiengesetz von Burkina Faso, welches das gesetzliche Heiratsalter sowohl für Männer als auch für Frauen auf 18 Jahre festlegte und die Anerkennung von traditionellen und religiösen Ehen mittels offizieller Registrierung stärkte. Im Tschad wurde ein neues Gesetz zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen angenommen. In Sierra Leone trat ein neues Kinderrechtsgesetz in Kraft, das die Früh- und Zwangsverheiratung von Kindern verbietet. Im Februar 2025 nahmen die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union das Übereinkommen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen an und schafften damit einen Rechtsrahmen für den gesamten Kontinent. Einige zivilgesellschaftliche Stimmen kritisierten jedoch manche der Bestimmungen als zu schwach. 

Die Regierungen vieler Länder instrumentalisierten nach wie vor ihre Rechtssysteme, um lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) zu diskriminieren. In Burkina Faso stellte das neue Personenstands- und Familiengesetz einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe. In Ghana befasste sich das Parlament erneut mit einem Gesetzentwurf, der zum Ziel hatte, LGBTI+ noch stärker zu kriminalisieren. In Südafrika wurde Muhsin Hendricks, der erste offen schwule Imam, der sich für die Rechte von LGBTI+ einsetzte, auf offener Straße erschossen, als er auf dem Weg zu einer Trauung war. Dies zeigte, welchen Gefahren LGBTI+ in dem Land ausgesetzt waren. In Sambia wies das Verfassungsgericht eine Eingabe zurück, die darauf abzielte, Paragraf 155(a)(c) des Strafgesetzbuchs, der gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellt, wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts für verfassungswidrig zu erklären. 

Die Regierungen müssen allen Formen von Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, Mädchen und LGBTI+ entgegenwirken, indem sie u. a. die Ursachen bekämpfen und sich verstärkt um die Abschaffung schädlicher Praktiken bemühen. Sie müssen LGBTI-feindliche Gesetze aufheben und aufhören, gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zu kriminalisieren.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Die Regierungen und die internationale Gemeinschaft unternahmen nicht genug, um die Menschen in vielen afrikanischen Ländern vor Dürren und Überschwemmungen zu schützen, die durch die Klimakrise versursacht worden waren. In Somalia gefährdeten Dürren die Rechte auf Nahrung und Wasser und führten dazu, dass Menschen innerhalb des Landes oder in andere Länder vertrieben wurden. Die Bemühungen der Regierung, Mittel für die Anpassung an den Klimawandel bereitzustellen, wurden dadurch untergraben, dass einkommensstarke Länder, die für hohe CO2-Emissionen verantwortlich waren, keine ausreichende Klimafinanzierung bereitstellten. In Madagaskar, wo viele Menschen durch schwere Dürreperioden vertrieben worden waren und nach wie vor nicht in ihre Heimat zurückkehren konnten, fehlte es den Klimastrategien der Regierung an wirksamen Methoden um zu ermitteln, welche Maßnahmen für die Binnenvertriebenen ergriffen werden müssen. In weiten Teilen Namibias herrschte nach wie vor eine schwere Dürre, die verheerende Folgen für den Nutzpflanzenanbau und die Lebensgrundlagen der Landbevölkerung hatte. Nichtsdestotrotz beendeten die Behörden ein Programm zur Linderung von Dürrefolgen, von dem etwa 1,4 Mio. Menschen profitiert hatten. In Südafrika kam es in einigen Gegenden von KwaZulu-Natal und den Provinzen Ost- und Westkap zu extremen Überschwemmungen, die vor allem in informellen Siedlungen Menschenleben forderten und Häuser zerstörten. In Togo unternahm der Präsident einen positiven Schritt und erließ ein Gesetz zur besseren Regulierung von Klimafolgen.  

Anderswo schritt die Umweltzerstörung weiter voran. Im Kongo genehmigte die Regierung die Ausweitung der Erdölsuche im Nationalpark Conkouati-Douli und ignorierte damit die Warnungen von NGOs, dass dies wichtige Lebensräume gefährden und die Lebensgrundlagen Tausender Bewohner*innen aufs Spiel setzen werde. In Sambia zogen 176 Einwohner*innen der Stadt Chambishi in der Provinz Copperbelt gegen das Bergbauunternehmen Sino-Metals Leach Ltd. vor Gericht, nachdem im Februar 2025 ein Absetzbecken eingestürzt war, wodurch nach Angaben der Kläger*innen giftige Abfälle in die Flüsse Mwambashi und Kafue gespült wurden. Die chinesische Muttergesellschaft erklärte, die Klage sei "ganz eindeutig unbegründet". Die Kläger*innen machen geltend, dass etwa 300.000 Haushalte, die vom Fischfang lebten, betroffen waren; die Regierung sprach lediglich von 449 betroffenen Haushalten.  

Die Regierungen müssen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um ihre Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Diese muss sich besser gegen extreme Wetterereignisse wappnen können. Hierbei benötigen sie internationale Unterstützung und Klimafinanzierung von einkommensstärkeren Ländern – besonders jenen, die die Hauptverantwortung für den Klimawandel tragen. Zudem müssen Regierungen vom Bau neuer Infrastruktur für fossile Energie absehen.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung  

Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung lagen für jene, die schwerste Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen erlebt bzw. überlebt hatten, nach wie vor in weiter Ferne. In der DR Kongo hatten die Opfer des Sechs-Tage-Kriegs in Kisangani vom Juni 2000 auch 2025 noch keine Wiedergutmachung erhalten und es waren noch keine strafrechtlichen Untersuchungen durchgeführt worden. In Eswatini machten die Ermittlungen im Fall des Menschenrechtsanwalts Thulani Maseko, der im Januar 2023 getötet worden war, keine Fortschritte.  

Die Bemühungen um Gerechtigkeit und Rechenschaft wurden häufig von den Behörden untergraben. Im März 2025 wurde der ehemalige guineische Staatschef Moussa Dadis Camara, der im Jahr 2024 im Zusammenhang mit dem Massaker im Stadion von Conakry 2009 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden war, durch den Präsidenten begnadigt. Dies untergrub das Recht auf Gerechtigkeit der Betroffenen. Im September 2025 kündigten Burkina Faso, Mali und Niger ihre Absicht an, aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) auszutreten. Gleichzeitig kam im Südsudan die Schaffung des von der Afrikanischen Union unterstützten Hybrid-Gerichtshofs weiterhin nicht voran.  

Es gab jedoch auch einige positive Entwicklungen. Im Juni 2025 sprach das Sonderstrafgericht der ZAR sechs ehemalige Mitglieder der bewaffneten Gruppe Front Populaire pour la Renaissance de la Centrafrique wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig. Vier der Angeklagten wurden allerdings in Abwesenheit verurteilt. Im Juli verurteilte der IStGH die ehemaligen Anführer der Anti-Balaka-Milizen Alfred Yékatom und Patrice-Edouard Ngaïssona wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die 2013 und 2014 in der ZAR begangen wurden, zu 15 bzw. 12 Jahren Haft. Im September veröffentlichte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für den Sudan ihren zweiten Bericht. Kurz darauf, im Oktober, veröffentlichte die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker den ersten Bericht ihrer gemeinsamen Ermittlungsmission zur Lage im Sudan. Ebenfalls im Oktober sprach der IStGH Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, bekannt als "Ali Kushayb", einen Anführer der Janjaweed-Miliz, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig, die zwischen August 2003 und März 2004 in Darfur begangen wurden. Im selben Monat machte die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker die DR Kongo für zahlreiche sexualisierte Gewalttaten einschließlich Vergewaltigung verantwortlich. Die Taten waren 2011 von den Streitkräften des Landes gegen mehr als 50 Frauen im Territorium Fizi in Süd-Kivu begangen worden.  

Die Regierungen müssen stärker gegen Straflosigkeit vorgehen, indem sie völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Menschenrechtsverstöße umgehend, gründlich, unabhängig, unparteiisch, zielführend und transparent untersuchen. Die mutmaßlich Verantwortlichen sind vor Gericht zu stellen, und die Betroffenen müssen Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen erhalten.

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