In Mexiko wurden Proteste weiterhin von der Polizei unterdrückt. Folter war auch 2025 weit verbreitet.
Die Zahl der vermissten Personen stieg seit dem Vorjahr um 10,5 Prozent an. Im Dezember 2025 betrug die Zahl dieser Fälle insgesamt 133.500.
Angesichts des unzulänglichen Handelns der Behörden führten Angehörige von Verschwundenen – meist Frauen, die sich in Kollektiven organisiert hatten – eigene Suchaktionen durch und fanden Hunderte von menschlichen Überresten, einige davon verbrannt, sowie geheime Gräber. Diese Suchaktionen waren mit hohen Risiken verbunden. So sahen sich diejenigen, die sie durchführten, der Gefahr von Drohungen, Erpressung, Verschwindenlassen und Tötung ausgesetzt. 2025 wurden sechs Personen (vier Frauen und zwei Männer), die nach Verschwundenen gesucht hatten, getötet. Der Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) empfahl dem mexikanischen Staat, die "mujeres buscadoras" (Frauen, die nach Verschwundenen suchen) offiziell als eine besondere Kategorie von Menschenrechtsverteidigerinnen anzuerkennen. Er solle die spezifische Gewalt, der sie ausgesetzt seien, überwachen, geschlechtsspezifische Schutzmaßnahmen gewährleisten, umfassende Wiedergutmachung für erlittenen Schaden leisten und sie in Wahrheitsfindungs- und Gedenkprozesse einbeziehen.
Die offiziellen Angaben zur Anzahl der gefundenen geheimen Gräber wurden 2025 nicht aktualisiert. Suchkollektive fanden Massengräber in mindestens zehn mexikanischen Bundesstaaten. Im März 2025 entdeckte das Suchkollektiv Guerreros Buscadores de Jalisco in der Gemeinde Teuchitlán im Bundesstaat Jalisco ein Zwangsrekrutierungslager, das möglicherweise auch als Vernichtungsort diente – ein Fund, der die mexikanische Gesellschaft schockierte. Vor Ort wurden Hinweise auf Tötungen und Hunderte von persönlichen Gegenständen wie Schuhe, Rucksäcke und Ausweispapiere gefunden. Die Behörden hatten bereits sechs Monate, bevor das Lager von dem Suchkollektiv ausfindig gemacht wurde, von dessen Existenz gewusst, jedoch weder Ermittlungen zu Fällen von Verschwindenlassen eingeleitet noch nach Massengräbern suchen lassen.
Im April 2025 kündigte der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen an, erstmals das Verfahren nach Artikel 34 des Internationalen Übereinkommens gegen das Verschwindenlassen in Bezug auf die Situation in Mexiko zu aktivieren, um festzustellen, ob das Verschwindenlassen in Mexiko systematisch und weit verbreitet ist, und die Angelegenheit der UN-Generalversammlung vorzulegen. In ihrer Reaktion dementierte Präsidentin Sheinbaum kategorisch, dass es in Mexiko Fälle des Verschwindenlassens durch die Behörden gebe, und der Senat forderte Sanktionen gegen den Vorsitzenden des Ausschusses, weil dieser "spekuliert" habe, dass weit verbreitetes oder systematisches Verschwindenlassen stattfinde. Die Nationale Menschenrechtskommission bestritt ebenfalls, dass sich Mexiko in einer Krise des Verschwindenlassens befinde, und stellte die Entscheidung des Ausschusses, das Verfahren zu aktivieren, in Frage.
Im Juni 2025 verabschiedete der mexikanische Kongress Änderungen am Allgemeinen Gesetz über das Verschwindenlassen von Personen, das von Privatpersonen begangene Verschwindenlassen und das Nationale Suchsystem für vermisste Personen (Ley General en Materia de Desaparición Forzada de Personas, Desaparición Cometida por Particulares y del Sistema Nacional de Búsqueda de Personas) sowie Änderungen am Allgemeinen Bevölkerungsgesetz (Ley General de Población) in Bezug auf das Verschwindenlassen. Die Änderungen zielten in erster Linie darauf ab, einen Massenabgleich von Daten durch Schaffung einer einheitlichen Identitätsplattform und eines Ausweisdokuments mit biometrischen Daten zu ermöglichen. Dies könnte ein Risiko für die Privatsphäre darstellen und zur Überwachung von Bürger*innen missbraucht werden. Darüber hinaus trugen die Änderungen weder dazu bei, die Straflosigkeit zu bekämpfen, noch stärkten sie die Staatsanwaltschaften oder das Nationale Zentrum zur Identifizierung unbekannter Toter (Centro Nacional de Identificación Humana) im Hinblick auf eine Reduzierung der Zahl unbearbeiteter forensischer Fälle. Laut Recherchen, die zivilgesellschaftliche Organisationen durchgeführt hatten, weil verlässliche offizielle Daten fehlten, gab es in Mexiko 2023 insgesamt 72.100 nicht identifizierte Leichen.
Im Juni 2025 ordnete der Oberste Gerichtshof auch die Herausgabe der Akten zum Verschwindenlassen von 43 Lehramtsstudenten der Escuela Normal Rural in Ayotzinapa im Jahr 2014 durch die Generalstaatsanwaltschaft an. Das Militär verweigerte den Angehörigen auch weiterhin Informationen, die ihnen helfen könnten, Wahrheit und Gerechtigkeit zu erlangen.
Im September ernannte der Senat die 13 Mitglieder des Bürgerrats des Nationalen Suchsystems (Consejo Nacional Ciudadano del Sistema Nacional de Búsqueda de Personas). Diesem gehören Angehörige von Verschwundenen, Expert*innen und Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen an. Der Bürgerrat war 16 Monate lang inaktiv gewesen.
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