Im Jahr 2025 wurden in Saudi-Arabien so viele Hinrichtungen dokumentiert wie nie zuvor.
In Saudi-Arabien lebten 2025 mehr als 13 Mio. Arbeitsmigrant*innen, darunter fast 4 Mio. Hausangestellte aus Afrika und Asien. Arbeitsmigrant*innen unterlagen auch weiterhin dem Sponsorensystem (Kafala), weshalb sie nur eingeschränkt ihren Job wechseln oder das Land verlassen konnten. Dadurch waren sie einem hohen Risiko der Ausbeutung ausgesetzt. Trotz einiger begrenzter Reformen waren arbeitsrechtliche Verstöße weit verbreitet. Arbeitsmigrant*innen waren Lohndiebstahl, gefährlichen Arbeitsbedingungen, rassistischer Diskriminierung und unzulänglichen Lebensbedingungen ausgesetzt.
Recherchen von Amnesty International zeigten, dass Migrant*innen, die am Bau des im Januar 2025 eingeweihten neuen U-Bahn-Systems in Riad beteiligt waren, nicht ausreichend durch die Regierung geschützt wurden und ein Jahrzehnt lang Ausbeutung ausgesetzt waren. Viele zahlten überhöhte Vermittlungsgebühren, um sich einen Arbeitsplatz bei dem Projekt zu sichern, und nahmen dann lange Arbeitszeiten in der sengenden Sommerhitze für niedrige und diskriminierende Löhne in Kauf.
Hunderte Arbeitsmigrant*innen, die an öffentlichkeitswirksamen Projekten arbeiteten, erhielten monatelang – in einigen Fällen fast ein Jahr lang – keinen Lohn. Ohne angemessenen sozialen Schutz waren sie auf sich allein gestellt und konnten nicht einmal ihre grundlegenden Bedürfnisse decken, z. B. Lebensmittel kaufen. Manche protestierten oder machten in den Sozialen Medien auf ihre Notlage aufmerksam. Die Regierung griff nicht wirksam ein, um zeitnah Abhilfe zu schaffen. Im September 2025 wurden laut Angaben einer Gewerkschaft gar elf Arbeiter, die protestiert hatten, für etwa 48 Stunden inhaftiert.
Die Tatsache, dass das Arbeitsgesetz nach wie vor nicht für Hausangestellte galt, wurde von ausbeuterischen Arbeitgeber*innen ausgenutzt. Diese genossen infolge der unzureichenden Durchsetzung von Schutzmaßnahmen durch die Regierung weitgehende Straffreiheit. Kenianische Frauen, die als Hausangestellte beschäftigt waren, berichteten von extrem harten und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen, die häufig Zwangsarbeit und Menschenhandel gleichkamen. Dazu zählten unterlassene Lohnzahlungen, extrem lange Arbeitszeiten sowie körperliche Misshandlung und sexueller Missbrauch, oft gestützt durch systemischen Rassismus.
Im Mai 2025 kündigte das Arbeitsministerium eine sechsmonatige Übergangsfrist an, um den Status von Hausangestellten zu regeln, die wegen "unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes" angezeigt worden waren. Im November wurde diese Frist um weitere sechs Monate verlängert. Ein Programm zur Lohnabsicherung, das zuvor auf Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft beschränkt war, wurde im Mai 2025 auf Hausangestellte ausgeweitet. Sie sollten nun auf elektronischem Wege bezahlt werden. Diese Verpflichtung wurde phasenweise eingeführt und sollte ab 1. Januar 2026 für alle Arbeitgeber*innen von Hausangestellten gelten.
Nach einer öffentlichen Konsultation bestätigte das Arbeitsministerium 2025 eine bereits 2023 angekündigte Entscheidung, dass zahlreiche Strafen für Verstöße gegen das Arbeitsrecht abgemildert würden, die in einem Strafkatalog von 2021 enthalten waren. Vorgesehen war u. a. eine Senkung des Bußgelds für Arbeitgeber*innen, die die Reisepässe von Arbeiter*innen einziehen, die wöchentlichen Ruhetage verweigern oder gegen das mittägliche Arbeitsverbot im Sommer verstoßen. Im Rahmen der Überarbeitung wurden allerdings auch neue Strafen für Verstöße gegen jene Arbeiter*innen eingeführt, die nicht von dem Schutz des Arbeitsgesetzes profitieren, wie z. B. Arbeitnehmer*innen im Seeverkehr, in der Landwirtschaft und im häuslichen Bereich.
Im Juni 2025 reichte der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) unter der Leitung des IGB Afrika eine Beschwerde bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein. Darin wurde ein Muster von Zwangsarbeit, Lohndiebstahl, körperlicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch sowie systemischem Rassismus dokumentiert, von dem insbesondere – wenn auch nicht ausschließlich – afrikanische Arbeitsmigrant*innen betroffen waren.
An dem Tag, an dem der IGB seine Beschwerde einreichte, kündigte die ILO die dritte Phase ihres Kooperationsabkommens mit Saudi-Arabien an. Darin geht es neben anderen Aspekten vor allem um faire Anwerbungsprozesse und Arbeitsmobilität für Arbeitsmigrant*innen, den Schutz von Hausangestellten und den Zugang zur Justiz.
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