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Frühlingswetter in Deutschland: Warum Sie Dach und Fassaden Ihres Hauses jetzt genau anschauen sollten

Дата публикации: 13-03-2026 12:28:00

Der Winter hinterlässt seine Spuren, auch bei Fassaden und Dächern. Daher ist es zum Frühlingsanfang wichtig, auf jede Kleinigkeit zu achten – sonst wird es teuer.

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Der Winter hinterlässt seine Spuren, auch bei Fassaden und Dächern. Daher ist es zum Frühlingsanfang wichtig, auf jede Kleinigkeit zu achten – sonst wird es teuer.

Wenn Gebäude im Winter Wind und Wetter ausgesetzt sind, dann lohnt es sich im Frühling, die Fassade genauer auf Schäden zu kontrollieren. 

Schäden am Haus früh erkennen und Geld sparen

Am besten achten Eigentümer auf Risse und Spalten am Mauerwerk sowie feuchte und undichte Stellen. Solche Probleme sollten zeitnah beseitigt werden.

Denn wer Schäden früh erkennt, kann häufig viel Geld sparen. Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt dazu: „Kleine Mängel entwickeln sich schnell zu größeren Problemen, wenn sie über den Frühling und Sommer unbeachtet bleiben.“ Und dann kann es schnell teuer werden.

Dach und Dämmung prüfen

Wichtig ist, dass man nicht nur die Fassade prüft. Eigentümer sollen auch das Dach und die Dämmung kontrollieren, rät Verbraucherschützer Jahn. Gerade dort können undichte Stellen fatale Folgen haben. 

Kälte und Frost können einem Gebäude zusetzen. Doch ebenso können altersbedingte Schäden auftreten. Tauchen größere Schäden auf, die eine Reparatur erfordern, sollten Eigentümer darüber nachdenken, ob sie die Arbeiten mit nötigen Modernisierungsarbeiten kombinieren - etwa Fenster tauschen oder nachträglich eine Wand oder das Dach dämmen. Das sei sinnvoll, denn so kann man nicht nur Heizkosten in der kalten Jahreszeit sparen - ein gut gedämmtes Gebäude bleibt im Sommer auch kühler.

Schimmel besonders behandeln

Schimmel kann nicht nur der Gebäudesubstanz schaden, sondern auch der Gesundheit. Daher sollte man den Kontakt möglichst minimieren und das Problem zeitnah angehen. 

Eine Eigenbehandlung ist nur bei kleinen Schäden vertretbar, so Schimmelexperte Wagner. Mieter müssen, bevor sie Maßnahmen ergreifen, übrigens Rücksprache mit dem Vermieter und der Hausverwaltung halten.

Liegen größere Schäden vor, sollte man sich Schimmelexperte Wagner zufolge Unterstützung von Bausachverständigen oder einer spezialisierten Fachfirma holen. Sie kann bei der Analyse der Ursachen und der Schimmelsanierung helfen. Ist eine Fläche von mehr als einem halben Quadratmeter betroffen, rät der Schimmelexperte: den Raum bis zur Sanierung möglichst nicht nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, muss man verstärkt lüften. Unter Umständen kann man die Stelle vorübergehend mit luftdichter Folie abkleben.

Innenräume müssen kontrolliert werden

Beim Check im Frühling lohnt es sich auch die Innenräume, genau unter die Lupe zu nehmen. Gerade in Ecken und an kühlen Außenwänden, die schlecht oder gar nicht gedämmt sind, kann sich nämlich Schimmel bilden. Dort kühlt die Luft meist ab. „Sammelt sich dann zum Beispiel noch Feuchtigkeit hinter einem Schrank, können bereits nach einer kalten Woche Schimmelpilze entstehen“, erklärt Ingo Wagner von der Verbraucherzentrale NRW.

In jedem Fall ist es wichtig, besonnen und überlegt zu reagieren, wenn man Schimmel entdeckt, rät Wagner. Das eine sind Sofortmaßnahmen: Ist etwa ein undichtes Dach die Ursache, kann man mit einem Eimer das eindringende Wasser vorübergehend auffangen. Das andere Ziel ist es, eine langfristige Lösung zu finden und die Schäden fachgerecht zu beheben.

Nicht immer lässt sich die Ursache sofort finden. Wurde ausreichend geheizt und gelüftet, müssen andere Gründe vorliegen. Schimmel kann auch ein Zeichen für unentdeckte Wasserschäden sein - wie eine undichte Wasser- oder Heizungsleitung. Manchmal tritt auch von außen unbemerkt Feuchtigkeit ins Haus ein.

Schaden gefunden? Jetzt dokumentieren und Beratung holen

Wurde Schimmel gefunden, dann bestehen Informationspflichten. Eigentümer müssen ihre Gebäudeversicherung und die Hausverwaltung verständen. Geht es um einen Neubau, sollte man das Bauunternehmen kontaktieren, so die Verbraucherzentrale NRW

Übrigens: Mieter sind dazu verpflichtet, den Vermieter oder die Hausverwaltung über Schimmel zu informieren und beim Beheben mitzuwirken - auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Beseitigung verantwortlich.

Bei Schimmel kann es schnell um die Schuldfrage gehen. Um eine spätere rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, sollte man vor weiteren Schritten sich Rechtsrat einholen - etwa bei einem Eigentümerverband oder Mieter bei einem Mieterverein, raten die Verbraucherschützer.

Tipp: Den Schaden sorgfältig mit Fotos dokumentieren. Zudem sollte man aufschreiben, wann und wo man den Schaden festgestellt hat. Genauso, ob es vorher besondere Umstände gab - etwa starken Regen und Wind.

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