Alois Estermann will sein Elternhaus renovieren, doch die Terrasse wurde illegal gebaut. Jetzt steht der 61-Jährige vor hohen Kosten.
Alois Estermann will sein Elternhaus renovieren, doch die Terrasse wurde illegal gebaut. Jetzt steht der 61-Jährige vor hohen Kosten.
Alois Estermann (61) will zurück in sein altes Elternhaus ziehen, das gleichzeitig mal eine Käserei war. Das mehrstöckige Haus hat "Blick" zufolge eine große Terrasse, die dem Mann nun Ärger bereitet. Es stellte sich heraus: Laut dem Kanton Luzern hätte sie nie gebaut werden dürfen.
Der 61-Jährige will die Immobilie renovieren und reicht 2024 ein Baugesuch ein. An der Terrasse soll beispielsweise eine Schiebetür eingesetzt werden. Daraufhin bekommt er einen Brief von der Dienststelle Raum und Wirtschaft Luzern, indem es heißt, die Terrasse sei illegal gebaut worden.
"Meine Eltern haben die Terrasse vor 25 Jahren bauen lassen – mit Zustimmung der Gemeinde", sagt Estermann zu "Blick". In diesem Fall reicht das jedoch nicht, weil die Käserei in der Landwirtschaftszone steht – auch der Kanton hätte zustimmen müssen. Das Gesuch wurde von der Gemeinde Beromünster damals nicht weitergeleitet.
Weigert sich Estermann, die Terrasse zurückzubauen, bleiben seine Renovationspläne blockiert. Er hat sich mittlerweile einen Anwalt genommen und weitere Unterlagen eingereicht, das Verfahren läuft. Für Estermann bedeutet das alles auch weitere Kosten. Er muss weiter in seiner Wohnung bleiben und Hypothek, Miete, Anwalts- sowie Planungskosten stemmen. "Ich habe bereits einen Schaden von ungefähr 60.000 Franken (Anm. etwa 65.700 Euro)", sagt er gegenüber "Blick".
In der Schweiz ist für Neu-, Um- und Anbauten grundsätzlich eine Baubewilligung erforderlich. Bauherren müssen vor Beginn der Arbeiten ein Gesuch einreichen und den Entscheid der Behörden abwarten, heißt es auf "baurechtinfo.ch".
Ausnahmen gelten demnach lediglich für geringfügige Innenumbauten oder sogenannte Kleinstbauten außerhalb des Hauses, etwa ein kleines Gartenhäuschen. Was als Kleinstbau gilt, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Ob ein Baugesuch nötig ist, sollte daher vor Baubeginn beim zuständigen Amt abgeklärt werden.
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