Ein Vermieter in London hat jahrelang ein Gartenhaus als Wohnraum vermietet – obwohl es dafür völlig ungeeignet war. Jetzt muss er umgerechnet mehr als 93.000 Euro zahlen.
Ein Vermieter in London hat jahrelang ein Gartenhaus als Wohnraum vermietet – obwohl es dafür völlig ungeeignet war. Jetzt muss er umgerechnet mehr als 93.000 Euro zahlen.
Ein Vermieter in Großbritannien wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er jahrelang ein Gartenhaus als Wohnraum vermietet hat, obwohl dieses dafür völlig ungeeignet war. Wie der britische Sender BBC berichtet, musste der Mann insgesamt 81.043 Pfund (rund 93.400 Euro) zahlen. Die Behörden sprechen von einem klaren Verstoß gegen Bau- und Sicherheitsauflagen.
Nach Angaben der BBC vermietete Rajinder Singh P. aus Windsor ein kleines Garten-Nebengebäude auf seinem Grundstück in Heston im Westen Londons an eine junge Familie mit Kind.
Das Gebäude war nur 25 Quadratmeter groß und verfügte über eine Küche, einen Wohnbereich und ein Bad. Laut der zuständigen Kommune lebte die Familie dort zwei Jahre lang unter beengten und mangelhaften Bedingungen, was ernsthafte Sorgen um Gesundheit und Wohlergehen ausgelöst habe.
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Besonders schwer wiegt, dass P. eine behördliche Abrissanordnung ignorierte. Die Behörden hatten ihn bereits zuvor aufgefordert, das Gebäude zu entfernen, da es „in keiner Weise zum Wohnen geeignet“ sei.
Tom Bruce, stellvertretender Vorsitzender der örtlichen Behörde, erklärte laut BBC, man werde nicht dulden, dass Vermieter Profit über die Sicherheit von Menschen stellten. Das Gartenhaus sei „völlig ungeeignet“ gewesen und hätte niemals bewohnt werden dürfen. Die Behörde kündigte an, weiterhin konsequent gegen vergleichbare Fälle vorzugehen.
Der Fall aus London steht exemplarisch für ein Problem, das viele Metropolen betrifft. In angespannten Wohnungsmärkten greifen Städte zunehmend hart durch, wenn Wohnraum zweckentfremdet oder illegal genutzt wird. Ziel ist es, knappen Wohnraum für die Bevölkerung zu sichern und Missbrauch durch kurzfristige oder nicht genehmigte Vermietung einzudämmen.
Auch in Deutschland existieren entsprechende Regelungen. Wie aus einem Überblick des Ferienwohnungsportals „Lodgify“ hervorgeht, können Verstöße gegen sogenannte Zweckentfremdungsverbote in Städten wie Berlin, Hamburg oder München mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die Vorschriften richten sich dabei ausdrücklich an Vermieter und sollen verhindern, dass Wohnraum dem regulären Markt entzogen wird.