Nachbarn staunen, die Behörde greift durch: Ein Ehepaar baut im Garten ein Wohnhaus für die Eltern – ohne gültige Genehmigung. Jetzt muss alles wieder abgerissen werden.
Nachbarn staunen, die Behörde greift durch: Ein Ehepaar baut im Garten ein Wohnhaus für die Eltern – ohne gültige Genehmigung. Jetzt muss alles wieder abgerissen werden.
Ein Ehepaar aus Milton Keynes, einer Stadt rund 80 Kilometer nordwestlich von London, muss einen umfangreichen Anbau im eigenen Garten wieder abreißen. Wie die britische Boulevardzeitung „Daily Mail“ berichtet, hatten die Eigentümer eine frühere Garage zu einer großen Wohneinheit für die Eltern umgebaut – allerdings ohne die dafür notwendige Baugenehmigung.
Ursprünglich war lediglich ein kleiner Einliegerbereich genehmigt worden. Tatsächlich entstand jedoch ein deutlich größeres Gebäude mit mehreren Schlafzimmern, Bad, Wohnraum sowie Dachausbau und Balkon.
Anwohner kritisierten, der Bau wirke überdimensioniert und ermögliche direkte Einblicke in benachbarte Gärten. Die zuständige Kommune lehnte eine nachträgliche Genehmigung ab und ordnete den Rückbau an.
Nach einem Einspruch landete der Fall bei einer unabhängigen Planungsinstanz – ohne Erfolg für das fassungslose Paar. Die Richterin stellte klar, dass im Haupthaus ausreichend Platz für Angehörige vorhanden sei und der Anbau in Größe, Gestaltung und Materialwahl nicht zur Umgebung passe. Zudem schade er dem Charakter des Wohngebiets und der Privatsphäre der Nachbarn.
Laut „Daily Mail“ zeigten sich die Eigentümer überrascht von der endgültigen Entscheidung und erklärten, sie seien davon ausgegangen, dass ihr Architekt alle Genehmigungen korrekt geregelt habe. Nun bleiben ihnen zwölf Monate Zeit, den Anbau vollständig zu entfernen.
Der Fall aus Großbritannien zeigt, wie teuer fehlende Genehmigungen werden können. Doch auch in Deutschland ist das Bauen ohne behördliche Erlaubnis kein Kavaliersdelikt – im Gegenteil: Bauherren müssen teils mit drastischen Folgen rechnen, selbst Jahre nach Fertigstellung.
Wer ohne Baugenehmigung baut, muss unter anderem mit diesen Konsequenzen rechnen:
Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar grundsätzlich möglich, sie muss jedoch nicht erteilt werden – etwa dann, wenn das Bauvorhaben gegen den Bebauungsplan verstößt. Experten raten deshalb dringend, sich vor Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die geltenden Vorschriften zu informieren.