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Urteil steht bevor: Mordprozess im Fall Martin H. – Mail an Reinigungskraft belastet Angeklagten

Дата публикации: 20-08-2026 15:24:00




Wurde der Saarbrücker Martin H. von seinem Freund Werner S. getötet und zerstückelt? Der Mordprozess ohne Leiche vor dem Landgericht geht in die entscheidende Phase.



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Urteil steht bevor Mordprozess im Fall Martin H. – Mail an Reinigungskraft belastet Angeklagten

Saarbrücken · Wurde der Saarbrücker Martin H. von seinem Freund Werner S. getötet und zerstückelt? Der Mordprozess ohne Leiche vor dem Landgericht geht in die entscheidende Phase.

20.08.2026 , 17:24 Uhr

Der Angeklagte Werner S. (Mitte) und seine Anwälte.

Foto: Thomas Schäfer

Knapp sieben Monate nach Beginn der Hauptverhandlung steuert der spektakuläre Mordprozess ohne Leiche vor dem Saarbrücker Landgericht auf sein Ende zu. Am Donnerstag sah es sogar zeitweise so aus, als könnte bereits ein Urteil fallen. Die Verhandlung wurde dreimal unterbrochen, erst für eine knappe Stunde, dann für rund zwei Stunden, später nochmals für eine halbe Stunde.

Während sich die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich bereits mit dem Gedanken befasste, in Kürze ihren Schlussvortrag zu halten, kam es doch anders. Nach der zweiten Pause folgten nicht die Plädoyers, sondern zunächst eine ausführliche Begutachtung von Fotos, vornehmlich von möglichen Tatwerkzeugen und vom mutmaßlichen Tatort in einem Bürogebäude im Nauwieser Viertel.

Dort soll sich nach Überzeugung der Anklage im Frühjahr 2025 ein Blutbad ereignet haben. Der Saarbrücker Architekt und Unternehmensberater Werner S. soll aus Habgier und zur Verdeckung vorangegangener Straftaten seinen guten Freund Martin H. getötet und dessen Leiche zerstückelt haben. Die Leiche oder Leichenteile des Künstlers wurden nie gefunden, er gilt weiter als vermisst.

Die Verteidigung versuchte am Donnerstag abermals aufzuzeigen, dass Martin H. überhaupt nicht tot ist, sondern sich ins Ausland abgesetzt hat. Allerdings konnte diese Theorie bei der Befragung eines Zeugen nicht untermauert werden, im Gegenteil. Der Zeuge teilte mit H. die Leidenschaft für Zweiräder, gemeinsam dachten sie darüber nach, im grenznahen Frankreich eine Garage oder Werkstatt anzumieten. Gefragt nach einem Motorrad, das nach Ansicht der Verteidigung möglicherweise von H. bei seinem angenommenen Verschwinden benutzt worden sein könnte, erklärte der Zeuge, dieses Motorrad befinde sich weiterhin in einer Garage in Saarbrücken. Ob H. ihm gegenüber etwas erwähnt habe, nach Frankreich auswandern zu wollen, dazu erklärte der Zeuge klar: „Nee, gar nix.“

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Foto: AP Photo/Heather Khalifa/Heather Khalifa

Belastend für den Angeklagten war auch eine Mail, die am Donnerstag verlesen wurde. Werner S. hat sie demnach kurz nach der vermuteten Tat im Nauwieser Viertel an die Reinigungskraft des Büros verfasst. „Bitte diese Woche nicht putzen“, stand in der Mail. Die Ermittler gehen davon aus, dass S. so sicherstellen wollte, dass er bei den Reinigungsarbeiten nach der vermuteten Zerstückelung der Leiche nicht gestört wird.

Ob und gegebenenfalls, wo diese Zerstückelung stattgefunden hat, war am Donnerstag erneut Thema. Denn die Staatsanwaltschaft verlangte die Aufnahme einer Stellungnahme ins Gerichtsprotokoll. Demnach habe der befragte Rechtsmediziner, anders als von der Verteidigung behauptet, eine Zerstückelung nicht für sämtliche Büroräume ausgeschlossen, sondern lediglich für den Konferenzraum. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift davon ausgegangen, dass die Leiche dort und im benachbarten Badezimmer zerteilt wurde. Unter anderem mit einer Handsäge und einem Bolzenschneider.

Prozess vorm Landgericht soll am Mittwoch weitergehen

Zudem erklärte die Staatsanwaltschaft, dass für sie in dem Fall inzwischen auch das Mordmerkmal der Heimtücke in Betracht kommt. Dieses Mordmerkmal gilt als erfüllt, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wenn das Opfer also zum Beispiel in eine Falle gelockt wird und nicht mit einem Angriff auf sein Leben rechnet.

Wann mit einem Urteil in dem Prozess zu rechnen ist, blieb auch am Donnerstag unklar. Aus Sicht der Richter ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Dem widersprach die Verteidigung aber. Dennoch dürfte es kommende Woche die Plädoyers geben. Die Beteiligten jedenfalls sollten darauf vorbereitet sein, meinte der Vorsitzende Richter. Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgesetzt werden. (lck)

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