Ein Streit über laute Musik endete für einen Vater tödlich. Sein Sohn wurde nun verurteilt. Warum das Landgericht Saarbrücken trotz Reue von Tötungsvorsatz ausgeht.
Exklusiv | Saarbrücken · Ein Streit über laute Musik endete für einen Vater tödlich. Sein Sohn wurde nun verurteilt. Warum das Landgericht Saarbrücken trotz Reue von Tötungsvorsatz ausgeht.
14.08.2026 , 17:46 Uhr
Verteidigerin Hanna Braun und der Mann, der seinen Vater totgeschlagen haben soll.
Foto: Michael KippFünfeinhalb Jahre Haft wegen Totschlags und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: So lautet das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen 24-Jährigen aus Saarbrücken. Der Mann habe seinen Vater getötet.
Der starb am 26. Januar 2026, knapp drei Monate nach der Tat, in einem Krankenhaus. Nach Überzeugung des Gerichts waren die Schläge und Tritte im Oktober 2025 für den Tod ursächlich. Zugleich sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten wegen einer paranoiden Schizophrenie erheblich eingeschränkt gewesen.
Richter Haldor Klos erklärte in seiner Urteilsbegründung, die Tat sei im Wesentlichen so abgelaufen wie in der Anklageschrift beschrieben. Demnach eskalierte in der verwahrlosten Wohnung ein Streit über laute Musik. Der Angeklagte warf eine Flasche gegen den Fernseher, schlug seinen Vater danach mehrfach und trat ihn am Boden gegen den Kopf. Mindestens ein Tritt erfolgte stampfend von oben.
Und: Das Opfer blutete bereits, als die Gewalt noch nicht beendet war, stellte das Gericht fest. Blutspuren zwischen den Zehen des Angeklagten hätten das belegt. Der Angeklagte hatte behauptet, direkt aufgehört zu haben, als er Blut sah. Fest steht: Er rief später die Polizei und legte seinen Vater in die stabile Seitenlage. Die Verteidigung sah darin einen Hinweis gegen Tötungsvorsatz; das Gericht wertete das Nachtatverhalten als nachträgliche Reue.
Eine Rechtsmedizinerin berichtete am Freitag von schweren Kopfverletzungen: Blutungen im Gehirn, Frakturen im Gesicht, an Schläfen und Stirn. Später kamen Lähmungserscheinungen und Schluckstörungen hinzu. Am 22. Januar verschlechterte sich der Zustand; der Vater erlitt einen septischen Schock und starb am 26. Januar an Multiorganversagen.
Nach Einschätzung der Sachverständigen führte ein wegen der neurologischen Folgen erforderlicher Blasenkatheter zu einer Infektion und zur Sepsis. Ohne die Verletzungen hätte der Mann den Katheter nicht benötigt. Einen zusätzlichen Behandlungsfehler habe es für diesen Kausalzusammenhang nicht gebraucht, sagte sie.
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Rechtsanwältin Hanna Braun hatte für ihren Mandanten erklärt, der Streit habe nur wenige Sekunden gedauert. Der Vater habe zuerst eine Flasche nach ihm geworfen. Ihr Mandant habe seinen Vater sehr geliebt und „zu keinem Zeitpunkt gewollt, dass er sterbe“. Als er das Blut gesehen habe, habe er „sofort die Polizei verständigt“. Die Verteidigung verwies zudem darauf, dass der Angeklagte seinen Vater in die stabile Seitenlage gebracht habe.
Nach den Angaben der Verteidigung begann der Angeklagte bereits als Kind mit Alkohol auf Anraten seines Vaters; später kamen Cannabis, Kokain und Amphetamine hinzu. Seit seiner Jugend leidet er an einer paranoiden Schizophrenie. Das bestätigte ein psychiatrischer Gutachter am Freitag. Der Angeklagte war wiederholt in stationärer Behandlung und erhielt Medikamente, auch kurz vor der Tat.
Alkohol, Amphetamine und Kokain am Vorabend der Tat könnten den Zustand des Angeklagten verschlechtert haben, sagte der Gutachter. Dennoch: Trotz seiner Krankheit habe der Angeklagte zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können, seine Steuerungsfähigkeit hingegen sei erheblich eingeschränkt gewesen. Das Gericht nahm deshalb verminderte Schuldfähigkeit an und ordnete wegen der Gefahr weiterer (krankheitsbedingter) Gewalttaten eine Unterbringung in der Forensik an.
Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat beantragte acht Jahre Haft. Die mehrfachen Schläge und Tritte gegen den Kopf belegten aus ihrer Sicht den Tötungsvorsatz. Rechtsanwältin Braun hielt fünf Jahre für angemessen. Sie sah lediglich eine Körperverletzung mit Todesfolge. Sie verwies auf den fehlenden Tötungswillen, den Polizeiruf und die Rettungsversuche.
Richter Klos sah den Vorsatz trotz der anschließenden Reue als erwiesen an. Mehrere Schläge, Frakturen und ein stampfender Tritt gegen den Kopf ließen einfach nicht auf einen guten Ausgang hoffen. Da müsse klar sein, dass das tödlich enden kann. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht Geständnis, Reue und Rettungsbemühungen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft wie Verteidigung wollen keine weiteren Rechtsmittel einlegen. (hau)