Im Mordprozess gegen Werner S. stellt die Verteidigung elf, teils sehr ungewöhnliche Beweisanträge. Sie zweifelt unter anderem daran, dass der Angeklagte die Leiche seines Freundes Martin H. wegschaffen konnte.
Saarbrücken · Im Mordprozess gegen Werner S. stellt die Verteidigung elf, teils sehr ungewöhnliche Beweisanträge. Sie zweifelt unter anderem daran, dass der Angeklagte die Leiche seines Freundes Martin H. wegschaffen konnte.
17.08.2026 , 18:06 Uhr
Der Angeklagte Werner S. am Montag beim Betreten des Gerichtssaals. Links seine Anwälte.
Foto: Thomas SchäferFast zwei Monate hatten die Verteidiger von Werner S. Zeit, sich auf die Fortsetzung des Mordprozesses vor dem Landgericht Saarbrücken vorzubereiten. Zwar gab es auch in der Zwischenzeit Termine in dem spektakulären Verfahren, doch die waren eher organisatorischer Natur. Am Montag nun wurde wieder vollumfänglich verhandelt, und schon nach wenigen Minuten war erkennbar, dass die Anwälte die lange Pause dazu genutzt hatten, um dem Prozess noch die von ihnen erhoffte Wende zu geben. Bislang nämlich wurde mehr Belastendes als Entlastendes öffentlich.