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Millionen Wohnungen im Blick: So könnte Berlin Mietwucher jagen

Дата публикации: 15-09-2026 05:54:00

Berlin will Mietwucher bekämpfen. Eine Taskforce könnte überhöhte Mieten, illegale Ferienwohnungen und Leerstand gezielt aufspüren.


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Berlin will härter gegen Mietwucher vorgehen. Eine neue Taskforce könnte überhöhte Mieten aufspüren und Vermieter verfolgen. Doch was kann sie wirklich leisten?

Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist eines der wichtigsten Themen im Berliner Wahlkampf vor der Landtagswahl am 20. September. Die Linke hat jetzt einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt. Der enthält unter anderem die Gründung einer „Taskforce Mietwucher“. Spitzenkandidatin Elif Eralp kommentiert das so: „Wo Miete zur Ware wird, greift die Bürgermeisterin ein.“ Doch was könnte eine solche Taskforce wirklich leisten?

Das sind rechtswidrige Mieten

Dazu muss zuerst definiert werden, was überhaupt Mietwucher ist. Gemeint sind damit nicht allgemein hohe Mieten, sondern rechtswidrig hohe. Es geht also um Wohnungen, bei denen Vermieter die Mietpreisbremse ignorieren, etwa mit möblierten Wohnungen oder Kurzzeitvermietungen. Mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete sind bereits illegal, wenn keine Ausnahme zutrifft. Mehr als 20 Prozent teurer kann eine Ordnungswidrigkeit sein. Aber erst, wenn die ortsübliche Miete um mindestens 50 Prozent überschritten wird, handelt es sich in der Regel um Mietwucher im juristischen Sinne.

Die heutige Rechtslage macht es für Mieter schwer, in einem solchen Fall ihr Recht einzufordern. Für Laien ist es schon schwer, festzustellen, ob ihre Miete über der Mietpreisbremse liegt. Falls sie das tut, muss das aber nicht immer ein Gesetzesverstoß sein.

Das könnte eine Taskforce dagegen tun

Wie die Taskforce in Berlin genau arbeiten soll, ist noch unklar. Es gibt aber einige Methoden, die teilweise bereits angewandt werden, an denen sich auch andere Städte ein Beispiel nehmen könnten. Dazu gehören zum Beispiel:

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  • Wohnungsanzeigen systematisch scannen. Berlin prüft bereits seit Juni Tausende Wohnungsanzeigen auf Online-Portalen. Eine automatische Analyse soll dabei Verdachtsfälle sammeln. Berlin scannt dabei schon nach solchen, die lediglich die Mietpreisbremse überhaupt überschreiten. Und es findet davon nicht zu wenige: Von 4539 Wohnungsanzeigen stufte die Analyse im Juni 2102 als Verdachtsfälle ein. Das sind 46 Prozent aller Inserate. Bei immerhin 18 Prozent dieser Fälle besteht ein Verdacht auf strafbaren Mietwucher. Bei weiteren 22 Prozent geht es um eine Ordnungswidrigkeit. Aber: Aus dem Scan erfolgen zunächst keine rechtlichen Folgen. Das Land schreibt die betroffenen Vermieter an und gibt ihnen zunächst die Chance, ihre Mieten entsprechend zu senken.
  • Vermieter proaktiv verfolgen. Verstößt ein Vermieter nur gegen die Mietpreisbremse, muss der Mieter sein Recht selbst einklagen. Bei einer um mindestens 20 Prozent zu hohen Miete können aber auch Behörden tätig werden. Sie dürfen dann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. Eine spezielle Taskforce könnte das massenhaft betreiben. Eine eigene Gruppe wäre dafür auch deswegen sinnvoll, weil der Staat nachweisen müsste, dass der Vermieter mit der zu hohen Miete eine Mangellage in der Stadt ausnutzt.
  • Serientäter ausfindig machen. Bisher werden Mietrechtsverstöße meist als Einzelfälle verfolgt. Doch viele Vermieter besitzen mehrere Wohnungen. Selbst wenn bei einer ein Mieter gegen eine zu hohe Miete klagt, schaut das Gericht nicht auf die anderen Mietverträge desselben Vermieters. Es bleibt also eine hohe Dunkelziffer. Das könnte eine Taskforce beheben. Stellt sie mehrere Verstöße beim selben Vermieter fest, könnte sie dessen gesamtes Immobilienportfolio unter die Lupe nehmen und so weitere Fälle finden.
  • Illegale Ferienwohnungen und Leerstand bekämpfen. Wer seine Wohnung an Reisende vermieten will, braucht dafür eine Genehmigung. Viele bieten aber etwa Wohnraum auf Airbnb oder ähnlichen Portalen an, ohne sich dies vorher genehmigen zu lassen. In anderen Fällen kaufen Investoren Wohnungen auf, lassen diese aber absichtlich leerstehen. Sie spekulieren etwa auf eine spätere Luxussanierung oder eine neue Verwendung, die höhere Renditen verspricht. Eine Wohnung länger als drei Monate leer stehen zu lassen, gilt aber bereits als Zweckentfremdung. Angesichts des angespannten Mietmarktes in Berlin und anderen Großstädten zieht zudem das Argument nicht, man finde keine passenden Mieter. Schließlich ist die Nachfrage riesig. Eine Taskforce könnte solche Fälle gezielt ausfindig machen und sanktionieren. Das reduziert zwar Mieten nicht direkt, erhöht aber das Angebot an freien Wohnungen auf dem Markt.

„Wer Wohnungen will, muss welche bauen“

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Классификация: Недвижимость. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 7.66. Источник: rss.focus.de.