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Kommentar zu Bei früherem Abflug droht Ärger: Immer mehr Eltern müssen Bußgeld zahlen von Ich_bin_neu_hier

Дата публикации: 01-07-2026 15:01:43

Als Antwort auf <a href="https://www.news4teachers.de/2026/06/bei-frueherem-abflug-droht-aerger-warum-eltern-fuer-verlaengerte-ferien-bussgelder-riskieren/comment-page-1/#comment-818866">Luggi</a>.
"Vielleicht machen die Beamten dann weniger krank."
Wie gesagt, grundsätzlich zulässig und ich hätte weder persönlich ein Problem damit noch sähe ich eine Möglichkeit für die Beamten, rechtlich dagegen vorzugehen.
Sie setzen allerdings - so verstehe ich Sie jedenfalls - voraus, dass eine solche Maßnahme in einem geringeren Krankenstand resultieren und die zusätzlichen Kosten für die ohnehin nicht in der nötigen Anzahl verfügbaren Antsärzte sich dadurch rechnen würden. Das bezweifle ich aufgrund der Beobachtungen in meinem Umfeld sehr:
Die kommen eher - teils gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat - nach kaum überstandener schwerer Erkrankung viel zu früh wieder ("Präsentismus"), weil sie ihre Schüler vor dem Abitur nicht im Stich lassen möchten, wollen weiter unterrichten, obwohl ihnen - buchstäblich! - schwarz vor Augen ist, oder machen mit gebrochenem Bein Distanzunterricht, ebenfalls um ihre Schüler nicht im Stich zu lassen - das sind nur ein paar Fälle, für die ich aus persönlichem Erleben bürgen kann.

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BREMEN. Kurz vor Beginn der Sommerferien erinnern Schulbehörden in mehreren Bundesländern Eltern daran, dass die Schulpflicht auch unmittelbar vor und nach den Ferien uneingeschränkt gilt. Hintergrund sind immer wieder Fälle, in denen Familien ihre Kinder wegen günstigerer Flugpreise, voller Autobahnen oder organisatorischer Schwierigkeiten früher aus dem Unterricht nehmen oder erst verspätet zurückkehren lassen. Die Behörden reagieren zunehmend konsequent und leiten Bußgeldverfahren ein. Der Appell richtet sich deshalb nicht nur an Reisende – sondern an alle Eltern schulpflichtiger Kinder.

Pauschalreisen außerhalb der Schulferien (oft sogar nur wenige Tage) sind wesentlich billiger als innerhalb – eine Verlockung für Familien (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Mit dem Beginn der Sommerferien flammt die Diskussion jedes Jahr aufs Neue auf. Während die Ferienzeiten der Länder gestaffelt sind, steigen in den ersten Ferientagen regelmäßig die Preise für Flüge und Urlaubsunterkünfte. Gleichzeitig sorgen volle Autobahnen und überlastete Bahnhöfe für zusätzlichen Druck bei der Reiseplanung. Manche Familien ziehen deshalb in Erwägung, bereits vor dem letzten Schultag aufzubrechen oder erst einige Tage nach Unterrichtsbeginn zurückzukehren. Die Schulgesetze der Länder setzen dem jedoch enge Grenzen.

Aktuell haben die Bildungsbehörden in Bremen und Niedersachsen ihre Warnungen noch einmal bekräftigt. Die Bremer Bildungsbehörde erklärte unter der Überschrift „Keine Ausnahmen bei Ferienverlängerung – Schulpflicht im Fokus“, unentschuldigtes Fehlen stelle einen Verstoß gegen die Schulpflicht dar und könne ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen. Auch das niedersächsische Kultusministerium verweist darauf, dass die Schulpflicht verfassungsrechtlich verankert sei. Wer seine Kinder ohne Genehmigung dem Unterricht fernbleiben lasse, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden könne.

„Die Einhaltung der Schulpflicht ist keine Formsache, sondern Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und gleiche Bildungschancen“

„Uns ist bewusst, dass Familien bei der Urlaubsplanung manchmal vor besonderen Herausforderungen stehen – etwa, wenn Ferienzeiten in verschiedenen Bundesländern kaum zusammenpassen oder Angehörige im Ausland leben“, erklärte Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD). „Die Einhaltung der Schulpflicht ist aber keine Formsache, sondern Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und gleiche Bildungschancen.“

An der grundsätzlichen Rechtslage ändert das nach Angaben der Behörden nichts. Ein vorzeitiger Ferienbeginn oder eine Verlängerung der Ferien werde grundsätzlich nicht genehmigt. Beurlaubungen seien nur in besonders begründeten Ausnahmefällen nach einer Einzelfallprüfung möglich. Dafür müssten Eltern geeignete Nachweise vorlegen.

Als mögliche Ausnahmegründe nennen die Behörden etwa Erkrankungen oder wichtige familiäre Ereignisse wie Hochzeiten oder Beerdigungen. Dagegen gelten günstigere Flugpreise, der Wunsch nach längeren Ferien, die Vermeidung von Staus oder hohe Reisekosten ausdrücklich nicht als ausreichende Begründung. Auch Flugverspätungen oder Autopannen rechtfertigen nach Angaben der Bremer Schulbehörde in aller Regel keine nachträgliche Verlängerung der Ferien.

Dass Verstöße tatsächlich verfolgt werden, zeigt ein Fall aus Bremen. Dort verlängerte eine Mutter die Ferien ihrer Kinder um zwei Wochen. Nach ihren Angaben hatte sie die Rückreise kurzfristig organisieren wollen, jedoch keine rechtzeitigen und bezahlbaren Flüge mehr gefunden. Die Schulbehörde wertete dies als Folge privater Reiseplanung und leitete ein Bußgeldverfahren ein. Nach einem Einspruch bestätigte ein Gericht die Entscheidung der Behörde.

Wie hoch Bußgelder ausfallen können, regeln die Schulgesetze der Länder. In Niedersachsen und Bremen sind Geldbußen von bis zu 1.000 Euro möglich. Die konkrete Höhe richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls.

Nach Angaben der Bremer Bildungsbehörde nimmt die Zahl der Verfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht zu. Wurden im Schuljahr 2021/22 noch 64 Verfahren registriert, waren es im laufenden Schuljahr 2025/26 bereits 201. Dabei handelt es sich nach Behördenangaben noch um einen vorläufigen Stand, weil Verstöße bis zu sechs Monate nachträglich verfolgt werden können. Niedersachsen führt nach Angaben des Kultusministeriums hingegen keine landesweite Statistik über entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

„In Ausnahmefällen erhalten wir auch direkt vom Zoll am Flughafen die Anzeigen, wenn dort Familien mit schulpflichtigen Kindern auffallen“

Um Verstöße aufzudecken, setzt Bremen auch auf Kontrollen. In Abstimmung mit dem Innenressort sollen in den Wochen vor und nach den Ferien stichprobenartige Kontrollen insbesondere an Bahnhöfen und am Flughafen stattfinden. Familien, die eine genehmigte Beurlaubung erhalten haben, müssen diese bei Reisen mitführen.

Die Bundespolizei in Niedersachsen betont dagegen, die Kontrolle der Schulpflicht gehöre grundsätzlich nicht zu ihren Aufgaben. Ergibt sich bei einer Kontrolle jedoch ein Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, können die entsprechenden Daten an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Auch kommunale Schulträger kontrollieren Reisende in der Regel nicht selbst. Die Region Hannover teilte mit, sie führe „erst recht nicht punktuell an speziellen Tagen“ Kontrollen durch. Kenntnis von unerlaubten Ferienverlängerungen erhalte sie meist erst, wenn Schulen entsprechende Verstöße meldeten. „In Ausnahmefällen erhalten wir auch direkt vom Zoll am Flughafen die Anzeigen, wenn dort Familien mit schulpflichtigen Kindern auffallen“, erläuterte eine Sprecherin.

Für Familien bedeutet das: Die Versuchung, wegen günstigerer Reisepreise oder einer entspannteren Anreise einige Tage früher in den Urlaub zu starten, mag groß sein. Rechtlich bleibt der Spielraum jedoch eng. Die Schulpflicht endet erst mit dem letzten Unterrichtstag – und beginnt unmittelbar nach den Ferien wieder. Wer davon ohne Genehmigung abweicht, muss damit rechnen, dass die Reise nicht nur teurer wird als geplant, sondern im Nachhinein auch ein Bußgeld nach sich zieht. News4teachers / mit Material der dpa

Todesfall vorgetäuscht – um früher in die Ferien fliegen zu können

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