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Liposuktion bei Lipödem ab Juli 2026 auch in Stadium I und II EBM-Leistung

Дата публикации: 30-06-2026 12:50:03

Unabhängig vom Erkrankungsstadium abrechenbar

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Ab dem 1.Juli 2026 können Ärztinnen und Ärzte die Liposuktion bei Patientinnen mit Lipödem unabhängig vom Erkrankungsstadium als vertragsärztliche Leistung abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat hierfür den EBM angepasst und die bislang befristeten Regelungen in dauerhafte Regelungen überführt.

Anpassungen bei den Gebührenordnungspositionen
  • Neu aufgenommen in den EBM wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 31095 für Liposuktionen an Unterschenkel, Oberarm, Ellenbogen und Unterarm. Sie ist mit 4.750 Punkten bewertet. 
  • Die bereits bestehende GOP 31096 gilt künftig für Eingriffe an Oberschenkel und Knie und bleibt mit 6.037 Punkten bewertet.
  • Die GOP 31097 entfällt. 
  • Die Kostenpauschale 40165 für Absaugkanülen bleibt berechnungsfähig. 
  • Auch die bestehenden Zeitzuschläge wurden an die neue Leistungsstruktur angepasst.
Voraussetzungen für die Abrechnung 

Für die Abrechnung ist eine Überweisung erforderlich. Darin muss ein Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder mit Zusatzweiterbildung Phlebologie bestätigen, dass die Diagnosekriterien und Indikationsvoraussetzungen erfüllt sind. Zudem sind vom Operateur der aktuelle BMI und gegebenenfalls die Waist-to-height-ratio zu dokumentieren. 

Voraussetzung für die Indikationsstellung bleibt unter anderem eine über sechs Monate durchgeführte konservative Therapie ohne ausreichende Beschwerdelinderung. Das Erkrankungsstadium ist hingegen kein Kriterium mehr. 

Die bislang bis Ende Juni 2026 befristeten Regelungen werden mit den EBM-Anpassungen entfristet. Die Empfehlung zur Finanzierung der Kostenpauschale 40165 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bleibt bestehen.

Rechtsgrundlage

Grundlage der Anpassung ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der die Liposuktion im Oktober 2025 unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Krankheitsstadium in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen hat. Zuvor war die Leistung ausschließlich für Patientinnen mit Lipödem im Stadium III vorgesehen.

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