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Das ändert sich 2026 beim Wohnen und Vermieten in Deutschland

Дата публикации: 17-01-2026 12:05:00

Immobilienbesitzer, Bauherren, Vermieter und auch Mieter müssen sich 2026 auf eine Reihe von Änderungen einstellen, die teilweise Geld kosten und teilweise Einsparungen bringen. Sie betreffen vor allem strengere Vorschriften zur Energieeffizienz, neue Energieausweise, eine verbesserte Förderung bei Sanierungen sowie neue Regeln bei Mietpreisanpassungen.

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Immobilienbesitzer, Bauherren, Vermieter und auch Mieter müssen sich 2026 auf eine Reihe von Änderungen einstellen, die teilweise Geld kosten und teilweise Einsparungen bringen. Sie betreffen vor allem strengere Vorschriften zur Energieeffizienz, neue Energieausweise, eine verbesserte Förderung bei Sanierungen sowie neue Regeln bei Mietpreisanpassungen.

Auch wenn die neue schwarz-rote Bundesregierung zunächst den Anschein erweckte, als würde sie das vielgescholtene „Heizungsgesetz“ des grünen Ex-Ministers Robert Habeck aus der gescheiterten Ampel-Koalition sofort rückabwickeln wollen, so ist von diesen vollmundigen Ankündigungen im Kern bislang wenig übrig geblieben. Das liegt alleine schon an internationalen Vereinbarungen wie innerhalb der EU, die Deutschland zu weiteren CO2- und Energieeinsparungen verpflichten. Ab 2026 greift die nächste Stufe.

EU-Gebäuderichtlinie fordert viel mehr Umweltschutz

Die neue EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive EPBD) schreibt in Europas Gebäudebestand ehrgeizige Ziele in Sachen Energieeffizienz vor, die bis Mitte 2026 in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Eigentümer, Bauherren sowie Investoren müssen aktiv werden, laut Schätzungen von Fachleuten sind rund 30 Millionen Immobilien in Deutschland von den Änderungen der EU-Gebäuderichtlinie betroffen sein.

Kern der Vorschrift ist es, das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2050 mit konkreten Vorgaben durchzusetzen. So soll bei Wohngebäuden der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 16 Prozent und weiter bis zum Jahr 2035 um 20 bis 22 Prozent gegenüber dem alten Stand von 2020 sinken. Mehr als die Hälfte dieser Einsparungen muss durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (Motto „worst first“) erreicht werden. 

Ausnahmen soll es nur für bestimmte Gebäudekategorien geben wie historische Bauwerke, Kleinstgebäude (bis max. 50 Quadratmeter) oder für temporäre Gebäude – falls die energetische Nachrüstung hier „unzumutbar“ wäre.

Einheitliche Energieausweise ab Mai

Ab Mai 2026 gelten dann EU-weit die neuen einheitlichen Energieausweise, die alle Gebäude in eine Skala zwischen A (sehr gut) und G (sehr schlecht) einordnen. Energieausweise mit Skalen von A bis H oder noch weiter im Alphabet verlieren ihre Gültigkeit. Die Ausweise müssen auch konkrete Empfehlungen für Energieeffizienzmaßnahmen enthalten (wie Heizungstausch, Dämmung von Fassaden, Dach, Fenstern/Türen etc.). Ein optionaler Renovierungspass soll dazu Eigentümern eine längerfristige Planung von Sanierungen erleichtern. In Deutschland ist ein solcher Pass häufig schon als „Individueller Sanierungsfahrplan“ (ISFP) bekannt, den Energieberater ausstellen.

Dazu sollen mehr Ladestationen für E-Autos in neuen und größeren renovierten Gebäuden eingerichtet werden, es soll dort auch mehr Stellplätze für Fahrräder geben.

Verschärft wird auch die Solarpflicht: Je nach Gebäudetyp gelten Fristen zwischen 2026 und 2030, die eine Nutzung der Sonnenenergie auf dem Dach vorschreiben. Öffentliche und gewerbliche Neubauten mit einer Fläche ab 250 Quadratmetern müssen demnach spätestens Ende 2026 solarfähig sein. Für neue Wohngebäude soll die Solarpflicht spätestens Ende 2029 greifen und ab 2030 müssen laut der EU-Richtlinie dann auf allen neuen Wohngebäuden immer auch Solaranlagen installiert werden.

Des Weiteren schreibt die EU mit ihrer Richtlinie den schrittweisen Ausstieg aus dem fossilen Heizen vor, denn seit Januar 2025 dürfen bereits keine rein fossil betriebenen Heizkessel mehr mit staatlichen Zuschüssen gefördert werden. Die Bundesregierung konnte und wollte damit auch eine weiter gehende Verpflichtung aus dem alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) beibehalten. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärt es recht deutlich: „Es bleibt dabei, dass neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen“. Damit solle der eingeschlagene Kurs der Energiewende im Strom- und Wärmebereich gehalten werden. Das GEG schreibt vor, dass neue Heizungen spätestens ab Mitte 2028 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu laufen haben. Für neu errichtete Wohnhäuser in Neubaugebieten gilt die Regelung sogar schon seit 2024.

Unklar ist bisher, wie viel Geld als Förderung zum Beispiel eines Heizungstausches die Bundesregierung dafür locker machen kann.

65-Prozent erneuerbar, aber wie?

Für alle anderen Wohnimmobilien etwa in Baulücken oder für Bestandsobjekte greifen somit längere Übergangsfristen bis 2028 – allerdings nicht für größere Kommunen. Hat eine Stadt mehr als 100.000 Einwohner, dann greift die 65-Prozent-Regelung für neue Heizanlagen bereits ab dem 30. Juni 2026. Klar, dass die Eigentümer in rund 80 deutschen Großstädten von Berlin über Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart bis München wissen wollen, was hier auf sie zukommt. Doch der Dreh- und Angelpunkt ist die Frage nach der jeweils lokal verfügbaren erneuerbaren Energie-Alternative. Hier müssen die Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren kommunalen Wärmeplan bis Mitte 2026 vorlegen, alle anderen haben zwei Jahre länger Zeit.

Mit kommunalen Wärmeplänen sollen Städte und Gemeinden aufzeigen, wie vor Ort die Wärmeversorgung klimaneutral sicher gestellt werden kann. Es sollen vor allem alte dezentrale fossile Heizsysteme wie individuelle Heizungen mit Öl, Gas oder Kohle in jeder einzelnen Wohnung auf effizientere Systeme wie Fernwärmenetze, Wasserstoff- oder Biogasleitungen sowie größere Wärmepumpensysteme für ganze Wohnblöcke oder Quartiere geprüft werden. Die Eigentümer, Bauherren und Investoren erhalten dann eine Karte, die straßengenau auflistet, welche Optionen wo für sie verfügbar wären.

Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) vermeldet, dass von 10.754 Kommunen in Deutschland bis Ende Oktober 2025 immerhin 4824 ihre kommunale Wärmpelanung auf den Weg gebraucht hätten, jedoch erst 743 konkrete abgeschlossene Wärmepläne für ihre Bürger vorgelegt hätten.

Weniger Gebäudeförderung, mehr altersgerechter Umbau

Der Bundeshaushalt sieht eine Kürzung der Ausgaben für effiziente Gebäude (BEG) um 3,3 auf knapp 12 Milliarden Euro vor. Die Regierung möchte sich auf Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Heizungstausch konzentrieren. Eine detaillierte Förderliste wird derzeit abgestimmt.

Mehrere Verbände vermelden hingegen eine Wiederaufnahme der Förderung für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen. Diese war noch während der Ampelkoalition gestrichen worden, jetzt soll sie 2026 zurück kehren.

Neues bei Mieterhöhung und Mietpreisbremse 

Für Vermieter und Mieter ändert sich einiges: Zunächst gilt die Mietpreisbremse ab 2026 auch für weitere vier Jahre bis 2029 in ausgewiesenen Wohngebieten mit einem angespannten Immobilienmarkt. Somit darf die Miete bei einem neuen Vertrag höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfänglich modernisierte Wohnungen sind ausgenommen. Nicht ausgenommen sind entgegen einer weit verbreiteten Meinung möblierte Wohnungen - allerdings darf für diese ein Möblierungszuschlag von 10-30 Prozent erhoben werden. Das gilt auch für angespannte Wohnungsmärkte. Mieter und Vermieter müssen sich aber auf weitere Verschärfungen einstellen, denn die Regierung hat eine neue Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse angekündigt, außerdem sollen Index-Mietverträge, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen ebenfalls stärker reguliert werden, um die Mieten auch in diesen Segmenten zu dämpfen.

Strom und Gas: mal teurer, mal günstiger

Weil der Bund beim Strompreis für die Netzentgelte 6,5 Milliarden Euro zuschießt, könnten die Strompreise 2026 sinken. Zirka 1,5 Cent ließen sich so pro Kilowattstunde sparen. Nur: die Stromversorger sind nicht verpflichtet, diese Einsparungen auch weiter zu geben. Verbraucherschützer hoffen auf einen starken Preiswettbewerb.

Linke-Tasche-Rechte-Tasche heißt es allerdings beim Gas: 2026 entfällt die Gasspeicherumlage und das könnte den Gaspreis theoretisch um 0,34 Cent je Kilowattstunde vergünstigten. Allerdings steigen die Netzentgelte fast überall im Land und das könnte die Einsparung bei der Speicherumlage fast gänzlich wieder auffressen.

Weil sich der CO2-Preis im Jahr 2026 auch über die Versteigerung von Lizenzen erhöhen dürfte, müssen Besitzer und Mieter, die mit Öl oder Gas heizen, mit Kostensteigerungen je Kilowattstunde über die gesetzliche CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe von 1,55 Cent beim Gas und sogar bis zu 21 Cent beim Öl rechnen.

Solar: Pflicht und Kür

Die meisten Bundesländer hatten bereits eine Solarpflicht bei Neubauten oder umfangreichen Dachsanierungen eingeführt. Aktuell müssen in Nordrhein-Westfalen Hausbesitzer, die das Dach umfassend erneuern darauf eine Photovoltaik-Anlage ab Januar 2026 montieren lassen.

  • Der Nullsteuersatz für kleinere Solaranlagen bis 30 Kilowattpeak bleibt auch 2026 erhalten. Umsatzsteuer für den eingespeisten Strom fällt auch weiterhin nicht an.
  • Die pauschale Einspeisevergütung (derzeit 7,86 Cent/ kWh und über 20 Jahre fix) soll für neue private Anlagen wahrscheinlich ganz entfallen und sich künftig nur nach Angebot und Nachfrage gemäß schwankenden Preisen richten.
  • Ab Juli 2026 dürfen Nachbarn untereinander so genannte „Energy-Sharing-Communities“ gründen, um ihren überschüssigen Strom aus einer Solaranlage an seine Nachbarn zu verkaufen. 
Ofen aus?

Kamin- und Holzöfen, die im Zeitraum 1995 und 2010 errichtet wurden, sind in 2026 nur noch erlaubt, wenn sie die Grenzwerte für Emissionen von höchstens 0,15 Gramm Feinstaub sowie 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter einhalten. Schaffen sie das nicht, so müssen sie nachgerüstet oder stillgelegt werden. Die Kaminkehrer sollen das überprüfen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Alte und neue Pläne bei Steuern

Ein Dauerbrenner unter den Steuerthemen ist natürlich die neu kalkulierte Grundsteuer für Wohngebäude. Diese führt in vielen Fällen zu Steuererhöhungen und in anderen Fällen zu Ermäßigungen. Da die Bundesländer gewisse Abweichungen vom Bundesmodell zur Berechnung vornehmen dürfen, kann es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Kein Wunder, dass es hiergegen viele Klagen gab, über die der Bundesfinanzhof am 10. Dezember entscheiden soll. Thüringen hat beispielsweise schon angekündigt, dass die Grundsteuer in dem Bundesland 2027 wieder sinken wird.

Für Selbstbewohner und Mieter könnte eine geplante Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer interessant werden: Es ist an eine Zusammenlegung der geltend gemachten Kosten für das häusliche Arbeitszimmer, die Entfernungspauschale sowie für die Home-Office-Pauschale zu einer neuen „Arbeitstagepauschale“ gedacht. Ob die Regelung noch 2026 von der Bundesregierung umgesetzt wird, ist derzeit ebenfalls noch unklar.

Viel Zuspruch erhält auch ein Vorschlag von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), die Freibeträge bei der Vererbung von Immobilienvermögen für Privatleute anzuheben. Kindern stehen derzeit 400.000 Euro und Ehepartnern 500.000 Euro steuerfrei zu, doch angesichts der Immobilienpreisentwicklung der vergangenen Jahre reicht das häufig nicht mehr aus."Das führt dazu, dass bei uns reihenweise Familienangehörige ihre Häuser verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer zu begleichen„, so Söder. “Das ist einfach unfair." Da es sich um eine Ländersteuer handelt, möchte Söder hier freien Gestaltungsspielraum für die einzelnen Bundesländer erhalten. Bayern und andere Bundesländer würden dann die Freibeträge deutlich ausweiten. Eine Gesetzesinitiative war dazu angekündigt, doch kam sie bisher nicht. 

„Die bestehenden Freibeträge sind seit Jahren realitätsfern“, urteilt Kai Warnecke, Präsident des Verbandes Haus und Grund. "Es ist nicht hinnehmbar, dass Familien in München oder Frankfurt beim Vererben einer normalen Wohnung zur Kasse gebeten werden, während in Regionen mit niedrigen Immobilienwerten selbst große Einfamilienhäuser steuerfrei übergehen. Die Politik muss hier dringend handeln und die Freibeträge an die Preisentwicklung auf den Immobilienmärkten anpassen".

Von Matthias Kowalski

Das Original zu diesem Beitrag "Von Energieausweis bis Steuern: Das ändert sich bei 2026 Immobilien" stammt von FOCUS Business.

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